Eher nicht, es sei denn auf dem Weg der Privatentnahme des Depots aus dem GmbH-Vermögen und Überführung in das Privatvermögen, was wohl nicht Zweck der Übung ist. Sondervereinbarungen wären mit der Bank abzustimmen. Aus den CB-AGB: 10. Kundenkategorie Bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und -nebendienstleistungen behandelt die Bank grundsätzlich alle Kunden als Privatkunden im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes, es sei denn, mit dem Kunden wurde etwas gesondert hierzu vereinbart.
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