"Wer entscheidet welche Methode zur Anrechnung kommt? Kann man wählen?" @hgw : Die Entscheidung trifft das Unternehmen und hält sich dabei an § 27 Körperschaftssteuergesetz. Zu wählen haben die Aktionäre in diesem Fall nichts. Für Steuerausländer gibt es - je nach Doppelbesteuerungsabkommen - im Wohnsitzland eventuell eine Anrechnungsmöglichkeit für die in D auf Dividenden bezahlten (Quellen-)Steuern.
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