Hallo @brittania,
vielen Dank für Ihren Beitrag, auch wenn es sich um eine negative Erfahrung handelt, die Sie machen mussten.
Da wir Moderatoren dieses Forums keinen Zugriff auf Ihre Kundendaten haben, können wir an dieser Stelle nur Vermutungen zu Ihrem Vorfall äußern.
Wie auch in diesem Thema bereits vorher beschrieben, prüft die Consorsbank jede eingehende Visa Card-Reklamation. Eine Ablehnung zur Weitergabe der Reklamation an Visa wird häufig im Falle einer sogenannten "Leistungsstörung" ausgesprochen.
Man geht einen Vertrag mit einem (Online-) Händler ein. Bei einem Vertragsabschluss vor Ort leistet man eine entsprechende Unterschrift, bei Online-Händlern autorisiert man die Abbuchung durch die Bekanntgabe der Kreditkartennummer sowie Freigabe per TAN. Geht also auf diesem Weg einen Vertrag ein.
Wenn diese Leistung in der zugesagten Form dann nicht erfolgt, ist das natürlich ärgerlich, allerdings kann eine entsprechende Reklamation ausschließlich beim jeweiligen Händler erfolgen. Das ist vergleichbar mit dem Fall, dass man einen Handwerker beauftragt eine Reparatur durchzuführen. Man bezahlt diesen vorab, derjenige erbringt die zugesagte Leistung allerdings nicht oder nur teilweise. In einem solchen Fall kann die Bank als Zahlungsabwickler die Einlösung, der vom Kunden autorisierten Zahlung nicht ablehnen oder eigenständig zurückbuchen.
Sollte es zu keiner Einigung mit dem Händler kommen, steht einem ausschließlich der zivilrechtliche Weg frei. Erscheint einem darüber hinaus das Geschäftsgebaren des Händlers illegal, empfehlen wir unseren Kunden eine Strafanzeige bei der Polizei zu stellen.
Anders verhält es sich bspw., wenn Karten oder Kartendaten offensichtlich gestohlen wurden. Auch in solchen Fällen ist der Schaden bereits eingetreten, allerdings hat der Kunde diese Zahlungen im Regelfall nicht per Unterschrift, Visa Card-PIN und/oder TAN autorisiert.
Auch in diesen Fällen ist zusätzliche eine Strafanzeige bei der Polizei zu stellen und wird von Visa für die weitere Reklamationsbearbeitung gefordert. Sofern einem keine genauen Händlerdaten vorliegen ggf. auch gegen „Unbekannt“. Letzteres ist auch im Ausland bei der jeweiligen Polizei möglich. Man muss also nicht erst warten, bis man wieder in Deutschland ist.
Grundsätzlich sollte in allen Fällen eine Empfehlung zur Sperrung oder zum Austausch der Karten erfolgen, wenn der Kunde einen Betrugsverdacht äußert. Wenn dies bei Ihnen nicht erfolgt ist, tut mir das natürlich Leid. Allerdings sind nicht alle Betrugsfälle identisch und sind, wie beschrieben, unterschiedlich zu behandeln.
Viele Grüße
CB_Stephanie
Community-Moderatorin
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