Hallo Fotogalerie,
auf der Intenetseite des Bundesministeriums für Finanzen können Sie noch weitere Informationen zu diesem Thema finden:
https://www.bmf.gv.at/steuern/int-steuerrecht/rueckerstattung/rueckerstattung-oesterreichischer-abzugssteuer.html
Hier wird beschrieben, welche Dokumente Sie einreichen müssen.
Die benötigten Formulare finden Sie direkt unter dem Text.
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Eine Information zur Rückerstattung österreichischer Abzugssteuer aufgrund völkerrechtlicher Verträge
Die Steuerrückzahlung aufgrund völkerrechtlicher Verträge kann durch einen Antrag auf Rückzahlung der österreichischen Abzugsteuer, der beim Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart, A-7001 Eisenstadt, Neusiedlerstraße 46, einzureichen ist, erwirkt werden.
Der Rückzahlungsantrag ist grundsätzlich unter Verwendung des Vordruckes ZS-RD1 (deutsch) oder ZS-RE1 (englisch) zu stellen; hierbei sind die entsprechenden Beiblätter (Beiblatt A für Dividenden, Beiblatt B für Lizenzgebühren und Beiblatt C für andere abzugspflichtige Einkünfte) zu verwenden. Anträge können auch auf selbsterstellten Kopien der amtlichen Vordrucke eingereicht werden. Die auf den Vordrucken vorgesehene Bestätigung der ausländischen Steuerbehörde ist vom Antragsteller einzuholen
Weiterführende Dokumente:
Formular ZS-RD1 (deutsch) Formular ZS-RE1 (englisch)
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Herzliche Grüße
Sonja Rottner
Community Moderator
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