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verluste Aktien mit Steuer verrechnen

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Hallo,

eine Frage zur Verrechnung von Verlusten aus Aktien mit der Steuer an einem allgemeinen Beispiel:

 

1) Herr M. (ledig) hat Gewinne aus Aktien nach dem Verkauf in Höhe von 1801€.

Nach Abzug des Freibetrages bleibt ein zu versteuernder Gewinn von 1000€. Daraus folgt eine Steuerforderung von ca. 250€.

2) Herr M. hat Verluste aus Aktien nach dem Verkauf von in Höhe von 250€.

 

Nun die Frage:

Können die 250€ Abgeltungssteuer mit den verlusten von 250€ verrechnet werden? Dies hätte den Vorteil man wäre die Verlust-Aktien los und hätte keine Steuern zu bezahlen. 

 

Vielen Dank für eure Hilfe.

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Der Verlust kann mit dem Gewinn von 1801 Euro verrechnet werden. Nach Berücksichtigung des Sparerfreibetrags verbleibt ein zu versteuernder Gewinn i. H. v. 750 Euro. Da bereits 1000 Euro versteuert wurden werden 25 % (plus Soli und evtl. Kirchensteuer) von 250 Euro erstattet.

 

Es werden Gewinne und Verluste gegeneinander aufgerechnet und nicht Verluste und Steuern.

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Das funktioniert so, wenn Herr M zuerst den Verlust macht.

Wird aber zuerst der Gewinn gemacht, fällt  wie beschrieben die Steuer an.

Der Verlust von 2. geht in den Verrechnungstopf.

Ein weiterer Gewinn wird dann bei der Abrechnung sofort mit diesem Verlust verrechnet.

 

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Wurden für Gewinne Steuern abgeführt und danach laufen Verluste auf, erfolgt spätestens zum Quartalsende eine Steuerverprobung durch die die jetzt zu viel gezahlte Steuer erstattet wird.

Eine weiterer Punkt ist, dass Gewinne aus Aktiengeschäften mit Verlusten aus dem Allgemeinem Verlustverrechnungstopf verrechnet werden. Fallen nach einer solchen Umbuchung Verluste durch ein Aktiengeschäft an, erfolgt spätestens zum Quartalsende eine entsprechende Rückbuchung der "geliehenen" Allgemeinen Verluste.

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 @immermalanders

Beruht dein Beitrag auf persönlichen Erfahrungen?

Aus meinen Erfahrungen kann ich das nicht bestätigen.

 

Die nachträglichen Verlustverrechnungen werden , auch wenn keine Verluste angefallen sind , quartalsweise erstellt . Bei der "Steuerverprobung" , ein Begriff , den ich erst durch die Cb kennengelernt habe , wird aufwändig ein Ausgleich in Cent errechnet.

Manchmal wird eine zusätzliche Verlustverrechnung durchgeführt, wo es tatsächlich um eine Verlustverrechnung der Verluste geht. In meinem Fall wurden diese Verluste aber nur teilweise ausgeglichen.

Erst durch anfallende Gewinne wurde der Verlust in der Verkaufsabrechnung dann weiter abgebaut.

In meiner letzten Verlustverrechnung steht aber immer noch ein Verlust, der nicht verrechnet wurde

Egal, beim nächsten Verkauf mit Gewinn wird er ausgeglichen.

 

Nach meinem Kenntnisstand können Gewinne nur mit Verlusten verrechnet werden.

Dass sie auch mit Verlusten aus dem allgemeinen Verlustverrechnungstopf  verrechnet werden können , solltest du aber mal genauer erklären, am besten an einem praktischen Beispiel, das Jedermann  versteht.

Ich bleibe bei meiner gemachten Aussage. So rechnet die CB bei mir ab.

 

 

 

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@erich12

So steht's geschrieben:

 

Im Aktien-Verlustverrechnungstopf werden Gewinne und Verluste aus Veräußerungen von Aktien verrechnet, die ab dem 1. Januar 2009 erworben wurden. Im allgemeinen Verlustverrechnungstopf werden alle weiteren Kapitalerträge verrechnet, positive wie negative. Negative Kapitalerträge sind z.B. gezahlte Stückzinsen aus Käufen von Anleihen, gezahlte Zwischengewinne aus dem Kauf von Investmentfonds, Verluste aus dem Verkauf bzw. der Einlösung von Kapitalanlagen (außer Aktien) oder Verluste aus Termingeschäften. Positive Kapitalerträge sind z.B. vereinnahmte Stückzinsen aus Verkäufen von Anleihen, vereinnahmte Zwischengewinne aus dem Verkauf von Investmentfonds, Gewinne aus dem Verkauf bzw. der Einlösung von Kapitalanlagen, Zins- und Dividendenerträge sowie Gewinne aus Termingeschäften.

Ergeben sich als Saldo Gewinne im Aktien-Verlustverrechnungstopf und Verluste im allgemeinen Verlustverrechnungstopf, so werden diese gegeneinander aufgerechnet, der umgekehrte Fall ist nicht möglich (Aktienverluste lassen sich nur mit Aktiengewinnen verrechnen).

 

D.h. dass Gewinne aus Aktiengeschäften zuerst mit Verlusten aus Aktiengeschäften verrechnet werden. Bleibt danach immer noch ein Gewinn, können evtl. vorhandene Verluste aus allgemeinen Geschäften miteinander verrechnet werden.

Wenn bei dir im Aktienverlustverrechnungstopf nach wie vor Verluste stehen, trifft es bei dir nicht zu, deshalb kannst du den Fall nicht haben. 

 

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@erich12

So, woe ich es beschrieben habe, habe ich es bei Consors erlebt. Auch eine Rückbuchung von Verlusten aus dem Allgemeinem Topf habe ich schon öfters gehabt.

Dass nach der Steuerverprobung kein G/V übrig blaibt heißt ja nicht, dass seit der letzten Verrechnung Transaktionen mit einem G/V aufgetreten sind. In diesem Dokument sind alle Transaktionen mit einem G/V aufgeführt und es ist ersichtlich, wie der übrig gebliebene G/V entstanden ist.

 

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@AndreK

Du hast den Sachverhalt ja recht verständlich dargestellt.

Bei mir und dem Threadersteller geht es ja um die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten.

Da ich nur Aktien habe , fallen nur Dividenden , Gewinne und Verluste an.

Verluste im allgemeinen Topf gibt es somit nicht oder?

Die normal zum Quartalsende erscheinenden Verlustverrechnungen dienen in meinem Fall nicht der Verlustverrechnung von Aktien.

Wenn es größere Verluste gibt, wird eine weitere Verlustverrechnung durchgeführt. Wie schon gesagt, wurde der Verlust in meinem Fall nicht völlig ausgeglichen. Weil der Verlust zu groß, der vorige Gewinn zu niedrig?

Und nun steht in meiner letzten Verlustverrechnung noch immer ein Aktienverlust, der nicht ausgeglichen wurde. Vielleicht ist ja jetzt der Verlust zu klein?

 

Die ganzen Verlustverrechnungen sind für mich schon verwirrend.

Einfacher und für mich verständlicher war die folgende Regelung :

Fallen Verluste an, dann gehen sie in den Verrechnungstopf.

Kommt es zu Gewinnen, werden diese in der Abrechnung verrechnet. So macht das ja auch die CB.

Wenn es sich um größere Beträge handelt, könnte man den Verlust auch sofort ausgleichen.

Nach wie vor halte ich die nachträglichen Verlustverrechnungen , die nach sechs , sieben Seiten Zahlenspiel  als Ergebnis Cent Beträge ausweisen für unnsinnig.

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@erich12

Korrekt. Wenn du nur Aktien hast, ist dein allgemeiner Verlustverrechnungstopf leer. Damit kommt eine Verrechnung der Aktiengewinne mit diesem Topf nicht in Frage.

Warum der Aktien-Verlustverrechnungstopf in deinem Fall Verluste anzeigt, kann ich nicht sagen. Hierzu musst du dir das Abrechnungs-Dokument mit der Verlustrechnung genauer anschauen. Aber zugegeben, das ist bei einem größeren Depot nicht so einfach nachzuvollziehen Frustrierte Smiley

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