Habe keine Verlustbescheinigung eingereicht, sondern eine NVA ,weil ich dachte damit die Quellensteuer nicht zu zahlen. (...)
@Dardet :
Dein Denkansatz ist nicht schlüssig:
Quellensteuer kann nur auf bezahlte Abgeltungsteuer angerechnet werden.
Abgeltungsteuer bezahlst Du aber nicht, weil Du eine Nichtveranlagungsbescheinigung eingereicht hast.
Dein Quellensteuertopf per Ende 2022 wird Dir vermutlich in der Jahressteuerbescheinigung bescheinigt.