Hallo zusammen,
ich würde gerne die Champignon Brands Aktie WKN: A2PZ48 kaufen. Dies ist aktuell nur über Limitkauf möglich wird mir beim Kauf gesagt.
Alle Kaufversuche sind allerdings bis jetzt gescheitert, sie werden immer als "gestrichen" angezeigt.Muss cih beim Limitkauf irgend etwas besonderes beachten oder liegt es an was anderem, dass ich diese Aktie aktuell nicht erwerben kann?
Vielen Dank für die Hilfe.
Diese Aktie ist seit dem 22.06.2020, in Deutschland, vom Handel ausgesetzt und kann deswegen nicht gekauft bzw. auch nicht verkauft werden.
(Quelle: Xetra-Newsboard)
Nimm die Orderverweigerung als freundlichen Wink der Börsengötter.
Ich habe eben 2 Minuten research time in Deine Frage fehlinvestiert.
Hier kannst Du nachlesen, dass die "Schwammerl"-Bude seit 6 Monaten nicht in der Lage ist, die eh ziemlich laschen Anforderungen der British Columbia Securities Commission (BCSC) zu erfüllen.
Nett allerdings der Name: Vom "champignon" kommt man über den "mushroom" direkt zur magic power ...
Ob die dieses Jahr wieder handelbar sind, ist meiner Meinung nach unwahrscheinlich. Laut einer Pressemeldung von champignon brands vom 29.10.2020 wurde die Handelsaussetzung bereits mehrfach verlängert, da verschiedene erforderlichen Reports nicht termingerecht eingereicht wurden. Am 27.10.2020 wurde eine zusätzliche "cease trading order" erteilt, da der Halbjahresbericht bisher nicht eingereicht wurde (das Halbjahr endete am 30.06.2020).
Ich habe das gleiche Problem ich werde die nicht mehr los!
Da war die Aktie seit dem Kauf zum ersten mal im Plus und dann geht nichts ... grrr
Die Lösung ist doch so simpel: du willst sie loswerden, @Bianca11 will unbedingt welche haben.
Also tauscht über PN eure Daten aus, einigt euch auf den Preis und schon können die Aktien übertragen werden. Und das ohne Börsengebühren!
Über meine Provision müssen wir aber noch reden...
Hallo, @Hawkwind , kreativ-konstruktiver Vorschlag!
Wegen der Provision wäre dann Deinerseits § 22, Abs. 3 EStG und die zugehörige Freigrenze von EUR 256.- zu berücksichtigen und der Betrag ggfs. in die Anlage SO einzutragen.
Als Bonbon kannst Du bei Deinen Provisionsgebern § 23, Abs. 2 EStG in die Runde werfen.
Nur damit alles seine steuerliche Ordnung hat.
256 Euro? Ich dachte da eher an eine symbolische Provision wie einen warmen Händedruck (natürlich erst wenn auch wieder erlaubt!). Ich will mich doch nicht am Unglück anderer Börsianer (m/w/d) bereichern!