Böse Geschichte, da must du als einziger deutscher Steuerzahler Vermögenssteuer zahlen.
Wenn du jedoch die Kapitalertragssteuer zurück haben möchtest, nützt dir ein Kontoauszug gar nichts. Da brauchst du die Jahressteuerbescheinigung.
@Grollheimer, die Vermögenssteuer wurde 1996 abgeschafft. Es gibt wohl eine Diskussion diese wieder einzuführen, aber diese Steuer würde dann nur Vermögen über x Millionen betreffen und keine erzielten Gewinne. Bei erzielten Gewinnen oder Erträgen wird die Abgeltungssteuer abgezogen, sofern der Freibetrag ausgeschöpft wurde und der Verlustverrechnungstopf leer ist. Gewinne aus Aktiengeschäften können nur mit Verlusten aus Aktiengeschäften verrechnet werden.
Die Steuerbescheinigung kann online bestellt werden und wird laut Consors voraussichtlich Ende April per Post zugeschickt.
Grüße
immermalanders
die Vermögenssteuer wurde 1996 abgeschafft. Es gibt wohl eine Diskussion diese wieder einzuführen, aber diese Steuer würde dann nur Vermögen über x Millionen betreffen und keine erzielten Gewinne.
Zumindest werden die Parteien, die die Wiedereinführung planen, zunächst einmal angeben, dass nur sehr große Vermögen betroffen sind, damit der gemeine Wähler denkt, er sei nicht betroffen. Andere lässt er ja immer gern zahlen. Später werden sich dann viele Leute wundern, dass sie reich sind. 😉
Der Freibetrag lag übrigens zuletzt bei 120.000 DM.
Bei Einführung der Zinsabschlagsteuer gab's auch noch einen hohen Freibtrag von 6.000 DM. Der wurde dann nach und nach auf die heutigen 801 Euro (unter Einbeziehung der Werbungskostenpauschale) abgeschmolzen.
BTW die Vermögenssteuer würde nicht die realisierten Gewinne betreffen, aber die Buchgewinne. Und man dürfte wohl Vermögenssteuer auf die bei Verkauf anfallende Kapitalertragsteuer bezahlen, die in den Buchgewinnen enthalten ist.
Ich hoffe, das Ganze scheitert am Problem der erforderlichen Neubewertung des Grundvermögens.