Den seit vielen Jahren hier angesprochenen Wunsch, die Wertentwicklung (mit aufgelaufenen Ausschüttungen!!) in der Depotaufstellung einzubauen, haben Sie nicht erfüllt.
Dafür habe ich damals die Buhl-Software 'Mein Geld ' angeschafft, die nun aber durch Ihr unseliges Secure- Verfahren nicht mehr funktioniert. Können Sie nicht zumindest in einer Watchlist eine Spalte Ausschüttungen einrichten, damit man diese selbst nachtragen kann?
[...] Dafür habe ich damals die Buhl-Software 'Mein Geld ' angeschafft, die nun aber durch Ihr unseliges Secure- Verfahren nicht mehr funktioniert. [...]
Was man machen muss, damit man wieder Daten abrufen kann, findet man im Thema "Wiso Mein Geld Professional: Umstellung auf SecurePlus?". Dort gibt es auch einen Link zu einer Info vom Hersteller der Software.
Den von Buhl angegebenen Lösungsweg habe ich schon mehrmals vewendet. Nach dem Neu-Synchronisieren des Kontos funktionierte es einmal, aber nur bei 2 meiner 4 Konten, beim nächsten Mal funktionierte es beim 2. Anlauf, inzwischen gar nicht mehr. So bin ich auch schon zweimal in die Kontosperre ('falsche Pin') gelaufen, die wegen der telefonischen Unerreichbarkeit von Consors kaum aufzuheben ist. Wie man hört, schieben sich Consors und Buhl gegenseitig den Schwarzen Peter zu, doch was hilft das uns Nutzern?
Mit einer Spalte Ausschüttungen in der Consors Watchlist wäre mein Problem gelöst und ich könnte den Buhl-Dienst quittieren.
[...] Wie man hört, schieben sich Consors und Buhl gegenseitig den Schwarzen Peter zu, doch was hilft das uns Nutzern? [...]
Was spricht gegen einen Wechsel der Finanzsoftware, außer dass man dan die Historie eventuell nicht mehr hat? Es gibt inzwischen Anbieter, bei denen funktioniert der Abruf der Konten problemlos und man kann mehrere Consors-Konten mit einer TAN abrufen.
Ich könnte natürlich auch Consors verlassen, denn meine anderen Konten laufen bei Buhl.
Consors nervt nicht nur bei den Problemen und dem Riesenaufwand mit dem neuen secure-Verfahren, sondern auch mit dem Rauswurf nach 5 Minuten. Dann steht da noch wie zum Hohn:'Sie haben sich erfolgreich abgemeldet' statt 'Sie wurden erfolgreich herausgeworfen'.
Schon mehrmals wurde ich während eines Briefes oder einer Depotauflistung (Rest später, da ich gerade wieder getrennt wurde) ....
Teil2 in der Hoffnung nicht getrennt zu werden:
Ich habe keine Lust mehr, es ist unglaublich frustrierend, jeden Brief 2 mal zu schreiben oder die Depotauflistung mit dem Mammutverfahren neu aufzurufen, weil man zwangsgetrennt wurde.
[...] sondern auch mit dem Rauswurf nach 5 Minuten [...]
Das ist die gesetzliche Vorgabe, wenn sich der Kunde mit dem 2. Faktor autentifiziert hat. Das trift bei allen Banken mit Zahlungsverkehrskonten zu. Es gibt einfache Wege, einen Logout nach 5 Minuten zu verhindert, indem man regelmäßig bei einer relevanten Seite einen reload durchführt. Ist nicht optimal, aber das funktioniert wohl recht gut.
Hallo @immermalanders
ich habe vergeblich in der PSD2 nach den besagten 5 Minuten gesucht, auch im ZAG ist davon nichts zu finden. Wär man interessant, den genauen Wortlaut zu kennen.
Denn muß man wirklich einen Benutzer nach 5 Minuten komplett abmelden? Oder ist das so zu sehen, daß die "starke Kundenauthentifizierung" nach 5 Minuten Inaktivität nicht mehr zählt? Wenn letztes, dann wäre das ja ein wesentlich geringeres Problem, dann braucht man nur für die nächste Überweisung oder Zugriff auf alte Umsatzdaten eine neue TAN.
Hallo @immermalanders
doch noch fündig geworden:
Im ZAG §55 wird auf Artikel 98 der Richtlinie (EU) 2015/2366 verwiesen. Dort wiederum heißt es, daß für die technischen Details die EBA zuständig ist. Bei der EBA findet man ein Dokument (wobei ich nicht sicher bin, ob es das richtige ist), in dem es oben auf Seite 21 heißt:
(d) a maximum time without activity by the payer after being authenticated for
accessing its payment account online shall not exceed five minutes.
Das steht alles unter der Überschrift der "Starken Kundenauthentifizierung".
Meine Schlußfolgerung wäre: "Keine TAN bei jedem Einloggen" => "Keine SCA beim Einloggen" => "keine Logout-Pflicht nach 5 Minuten".
Hallo @JokerClz,
in der ursprünglichen Richtlinie steht das nicht drin, aber am 27.11.2017 gab es eine Ergänzung zu der Richtlinie, in der die 5 Minuten Regelung vorhanden ist (Kapitel II, Artiken 4, Satz 3d). Dort steht: [...] Die maximale Zeitspanne ohne Aktivität, nachdem der Zahler für den Online-Zugriff auf sein Zahlungskonto authentifiziert wurde, darf nicht mehr als fünf Minuten betragen. [...]
[...] Denn muß man wirklich einen Benutzer nach 5 Minuten komplett abmelden? Oder ist das so zu sehen, daß die "starke Kundenauthentifizierung" nach 5 Minuten Inaktivität nicht mehr zählt? [...]
Wenn der Anbieter sicherstellen kann, dass nach Ablauf der 5 Minuten keine sensiblen Daten mehr sichtbar sind, könnte es eventuell reichen, die SCA verfallen zu lassen (man ist noch angemeldet, kann aber keine Daten mehr sehen die eine SCA erfordern). Ob das ausreichend ist, entscheidet im Zweifelsfall ein Richter. Ist der anderer Ansicht und ein Wettbewerbsverstoß wird festgestellt, kann es für den Anbieter sehr teuer werden.