@Heinzi :
Offenbar ist der Fonds, den Du verkaufen willst, der Verkauf über den "typischerweise bestmöglichen Handelsplatz" ("= Best Execution") nicht möglich.
Deshalb musst Du selbst einen Handelsplatz vorgeben, an welchem die Anteile verkauft werden sollen. Das nennt man eine Weisungsorder.
Beim Klick auf den Infokringel (Ordermaske, Zeile "Handelsplatz" , rechter Rand) erscheint:
Ein Handelsplatz ist eine Börse bzw. ein außerbörslicher Handelspartner, an denen Wertpapiere/Edelmetalle notiert sind und somit gehandelt werden können.
Der Direkthandel ist nur an dem Handelsplatz "Consorsbank/TRG" und "Außerbörslicher Handel" möglich. Entsprechend der vereinbarten Ausführungsgrundsätze der Consorsbank, ermitteln wir den für den Wertpapierauftrag typischerweise bestmöglichen Handelsplatz. Sollte kein Handelsplatz automatisch vorbelegt werden, ist ein Best Execution Handelsplatz nicht ermittelbar. Es bedarf einer Weisungsorder.