Hallo @joku,
Verluste, die nicht von Aktienverkäufen stammen, werden in den allgemeinen Verlustverrechnungstopf gestellt. Enthält der Topf keine Verluste, werden positiven Erträge (z.B. Gewinne aus Verkäufen, Zinsen, Dividenden) aller Art auf den Freistellungsauftrag angerechnet.
Viele Grüße
immermalanders