Es geht wohl um die Übernahme durch Diebold.
Es ist davon auszugehen, dass die steuerliche Behandlung wie bei jedem Aktiendeal gehandhabt wird:
VK(bzw.Abfindung)- EK = Erlös
Der Erlös wird im positiven Fall besteuert, im negativen Fall im Verrechnungskonto der Bank gutgeschrieben. Wahrscheinlich steuerfrei, wenn der Kauf vor 2009 getätigt wurde.