Hallo @donaumanni ,
hab' hier einmal als erste Näherung etwas per copy&paste -------->
Kontovollmacht
Mit einer Kontovollmacht können Sie einer Person Ihres Vertrauens Zugriff auf einzelne Konten geben. Wichtig: Wenn Sie verheiratet sind, ist Ihr Ehepartner nicht automatisch berechtigt, in Ihrem Namen Transaktionen durchzuführen. Auch hier brauchen Sie eine Vollmacht.
Bankvollmacht
Diese gibt der bevollmächtigten Person Handlungsfreiheit für Ihre kompletten Bankgeschäfte, nicht nur für einzelne Konten oder Depots.
Vorsorgevollmacht
Achtung: Konto- bzw. Bankvollmacht ist keine Vorsorgevollmacht. Mit Letzterer regeln Sie den Umgang im Krankheitsfall, Ihre Wohnsituation, wie bei anderen behördlichen Dingen vorgegangen werden soll. Die Bankvollmacht ist für Ihre Bankgeschäfte gedacht; diese sind nicht automatisch in die Vorsorgevollmacht integriert. Ein entsprechender Passus wird von Banken zudem oft nicht ohne Weiteres akzeptiert. Kümmern Sie sich also besser explizit um eine Bankvollmacht.
Achten Sie bei der Erteilung auf den Geltungszeitraum: zu Lebzeiten, über den Tod hinaus oder erst im Todesfall? Diese Überlegung zeigt schon, warum eine Vollmacht wichtig ist. Erleichtern Sie Ihren Vertrauenspersonen die Abwicklung Ihrer Bankgeschäfte, wenn Sie selbst dazu vorübergehend oder endgültig nicht (mehr) in der Lage sind.
Eine Vollmacht
- muss schriftlich erteilt werden,
- sollten Sie nur einer Person oder wenigen Personen erteilen, denen Sie vertrauen,
- ist nur mit Unterschrift von Ihnen und der bevollmächtigten Person gültig,
- sollte so präzise wie möglich formuliert sein,
- bewahren Sie im Original bitte gut auf.
Selbstverständlich können Sie als Vollmachtgeber*in Ihre erteilten Vollmachten jederzeit ändern oder widerrufen.