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Vorabpauschale

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Gelegentlicher Autor
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Registriert: 09.03.2018

Hallo,

 

wie wird die Vorabpauschale nächstes Jahr abgerechnet? Werden automatisch Fondsnanteile verkauft? Wird das Verrechnungskonto belasetet, möglicherweise auch überzogen?

 

Ich konnte hierzu keine Infos finden.

 

VG

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Enthusiast
Beiträge: 395
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Soweit ich das mitbekommen habe, wird das Geld vom Verrechnungskonto abgebucht. Daher kann dies auch ins Negative rutschen. Daher sollte man ab nächstes Jahr immer einen Sockelbetrag auf dem Konto lassen, wenn man Verzugszinsen vermeiden will.
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Gelegentlicher Autor
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Bisher konnte ich noch keine Abrechnung von Vorabpauschale auf einem meiner Verrechnungskonten feststellen.

 

Wurde bei einem schon Vorabpauschale abgerechnet? Gibt es Infos, wann das passieren soll? Ich möchte verhindern unnötige Liquidität vorzuhalten bzw.  einen Negativsaldo auf dem Verrechnungskonto zu riskieren.

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Enthusiast
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Eine Vorabpauschale wird nur abgebucht, wenn die Fonds auch Gewinn gemacht haben und kein Freistellungsauftrag vorliegt, mit dem der fällige Betrag verrechnet werden kann.

 

Hast du schon mal nachgeschaut, ob es vielleicht daran liegt, dass keine Vorabpauschale  einbehalten wurde? Smiley (zwinkernd)

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Gelegentlicher Autor
Beiträge: 22
Registriert: 15.01.2015

An so etwas habe ich auch schon gedacht, gerade weil die Märkte doch stark gesunken sind zum Ende 2018.

 

Nur würde ich, da es sich doch um offizielle Steuerabrechnungen handelt, die bei einem späteren Verkauf der dann zu zahlenden Abgeltungssteuer angerechnet werden, eine Abrechnung (auch mit Null falls nichts abgeführt wird) im Onlinearchiv erwarten.

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Autorität
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Da diese Informationen eventuell von den Emittenten kommen, kann es noch eine Weile dauern, bis die Daten vorliegen. Letztes Jahr hat es ja auch sehr lange gedauert, bis die korrekten steuerlichen Daten vorlagen. Pro € 10.000 Positionsgröße können, bei dem aktuellem Zinssatz, maximal um die € 61 an Vorabpauschale anfallen. Wenn ich das richtig verstanden habe, wird die Steuer erst mit eventuell vorhandenen Allgemeinen Verlusten verrechnet und danach wird der Freistellungsauftrag verwendet. Bleibt danach noch Steuer übrig, wird diese vom Verrechnungskonto eingezogen.

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Gelegentlicher Autor
Beiträge: 22
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@immermalanders

 

Sinn und Zweck des Investmentsteuerreformgesetzes sollte eine Vereinfachung sein, weil alle Fonds nun gleich behandelt werden - auch wenn ich die Vereinfachung aufgrund der vorherrschenden Verwirrung nicht sehe Smiley (fröhlich)

 

Ich glaube aber nicht, dass fehlende Angaben der Emittenten ein Grund für noch nicht durchgeführte Abrechnungen der Vorabpauschale sein dürften. Wenn ich richtig verstehe sind nunmehr weniger Angaben nötig, die mit Ablauf des Jahres vorliegen und unabhängig von der Fondsgesellschaft sind bzw. im Jahresverlauf feststehen.

  1. Wert zum Anfang
  2. sowie zum Ende des Jahres
  3. Ausschüttungen im Jahresverlauf und
  4. Art des Fonds

Ich vermute, dass die noch nicht erfolgte Abrechnungen - da es sich um ein neues Verfahren handelt - an den Banken/Brokern liegt.

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Routinierter Autor
Beiträge: 130
Registriert: 13.01.2018

Consors hat mir geschrieben, dass es voraussichtlich bis zum 31.1. dauern kann, bis die Vorabpauschale belastet wird. Außerdem gibt es auch eine Abrechnung, wenn die Vorabpauschale 0 Euro ist.

 

Ich habe heute zwei Nuller-Abrechnungen im Postfach, scheint also zu funktionieren.

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Enthusiast
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Ich habe heute die ersten Abrechnungen zur Vorabpauschale in meinem Onlinearchiv. Zwei verschiedene ETF.

Jeweils "Nuller-Abrechungen".

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