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Verrechnung Ausländischer Quellensteuer

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Hallo,

 

Wer kann mir das anhand dieses Beispiels erklären:

 

Angenommen, ich habe meinen regulären Freistellungsbetrag komplett verbraucht. Im Verlustverrechnungstopf habe ich noch EUR 100,-- nicht verrechnete Ausländische Quellensteuer.

 

Nun erziele ich einen steuerpflichtigen Ertrag in Höhe von EUR 40,--. Der Verlustverrechnungstopf für nicht verrechnete Ausländische Quellensteuer beträgt danach noch EUR 90,-- - d. h., es wurden nur 25% der Ertrags verrechnet.

 

Heißt das also im Umkehrschluss, dass ich, wenn noch EUR 90,-- übrig sind, einen weiteren Gewinn von EUR 360,-- (4 x 90,--) erzielen könnte, ohne dass Kapitalertragsteuer fällig werden würde?

 

Wie kommt diese 25% Regelung zustande?

 

Gruß Thomas

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
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Die ausländische Quellensteuer wird mit der Kapitalertragsteuer verrechnet. Und das sind nun mal 25%.

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Danke!

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