Hallo,
Wer kann mir das anhand dieses Beispiels erklären:
Angenommen, ich habe meinen regulären Freistellungsbetrag komplett verbraucht. Im Verlustverrechnungstopf habe ich noch EUR 100,-- nicht verrechnete Ausländische Quellensteuer.
Nun erziele ich einen steuerpflichtigen Ertrag in Höhe von EUR 40,--. Der Verlustverrechnungstopf für nicht verrechnete Ausländische Quellensteuer beträgt danach noch EUR 90,-- - d. h., es wurden nur 25% der Ertrags verrechnet.
Heißt das also im Umkehrschluss, dass ich, wenn noch EUR 90,-- übrig sind, einen weiteren Gewinn von EUR 360,-- (4 x 90,--) erzielen könnte, ohne dass Kapitalertragsteuer fällig werden würde?
Wie kommt diese 25% Regelung zustande?
Gruß Thomas