abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Verrechnung Ausländischer Quellensteuer

Link zum Beitrag wurde kopiert.

Gelegentlicher Autor
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Beobachter
  • Community Junior
Beiträge: 14
Registriert: 15.11.2016

Hallo,

 

Wer kann mir das anhand dieses Beispiels erklären:

 

Angenommen, ich habe meinen regulären Freistellungsbetrag komplett verbraucht. Im Verlustverrechnungstopf habe ich noch EUR 100,-- nicht verrechnete Ausländische Quellensteuer.

 

Nun erziele ich einen steuerpflichtigen Ertrag in Höhe von EUR 40,--. Der Verlustverrechnungstopf für nicht verrechnete Ausländische Quellensteuer beträgt danach noch EUR 90,-- - d. h., es wurden nur 25% der Ertrags verrechnet.

 

Heißt das also im Umkehrschluss, dass ich, wenn noch EUR 90,-- übrig sind, einen weiteren Gewinn von EUR 360,-- (4 x 90,--) erzielen könnte, ohne dass Kapitalertragsteuer fällig werden würde?

 

Wie kommt diese 25% Regelung zustande?

 

Gruß Thomas

0 Likes
2 Antworten 2

Autorität
Beiträge: 1089
Registriert: 30.08.2016

Die ausländische Quellensteuer wird mit der Kapitalertragsteuer verrechnet. Und das sind nun mal 25%.

0 Likes

Gelegentlicher Autor
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Beobachter
  • Community Junior
Beiträge: 14
Registriert: 15.11.2016

Danke!

0 Likes
Antworten