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Verlustvortrag

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
Aufsteiger
Beiträge: 1
Registriert: 14.06.2014

Kann ich einen Verlust durch einen Anleiheverkauf nach 2017 vortragen, wenn Zinseinkünfte

im 2. Halbjahr zur Verrechnung nicht ausreichen?

 

 

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1 Antwort 1

Autorität
Beiträge: 4472
Registriert: 06.02.2015

Hallo @Golfen,

 

alle Verluste aus Wertpapiergeschäften werden automatisch ins neue Jahr mitgenommen. Zu beachten ist, dass Verluste nur in den jeweiligen Verlustverrechnungstopf übernommen werden, wenn der Verkaufserlös die Gebühren übersteigt.

 

 

Viele Grüße

immermalanders

 

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