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Verlustverrechnungstopf/ Freistellungsauftrag

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Registriert: 02.06.2017

Hallo Community,

 

ich habe in der Vergangenheit Kursverluste gehabt und so etwas in meinen Verlustverrechnungstöpfen angesammelt. Nun habe ich eine etwas passivere Strategie gewählt in der aber regelmäßig kleinere Dividenden anfallen. Diese Dividenden verkleinern langsam meine Verlustverrechnungstöpfe und mein Freitstellungsauftrag (der ausreichen würde) wird nicht angerührt.

 

Kann ich daran etwas ändern? Das mein Freitstellungsauftrag genutzt wird und ich meine Verlustverrechnungstöpfe? Diese würde ich gerne in einigen Jahren für größere Kursgewinne nutzen.

 

Vielen Dank für eure Hilfe !

 

 

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Registriert: 06.02.2015

Hallo @alexjo,

 

der einzige Weg, damit die Verlustverrechnungstöpfe nicht genutzt werden ist, dass man sich zum Jahresende die Verluste bescheinigen lässt. Damit werden beide Verlustverrechnungstöpfe auf null gesetzt. Wurden die Verluste bescheinigt, kann man diese nur noch über die Steuererklärung nutzen.

Ein Vorteil der Verlustverrechnungstöpfe ist in meinen Augen, dass Gewinne auf Aktiengeschäfte bei einem leerem Aktien Verlustverrechnungstopf mit Verlusten im Allgemeinem Verlustverrechnungstopf verrechnet werden. Fallen innerhalb des Jahres wieder Verluste aus einem Aktiengeschäft an erfolgt quartalsweise, bzw. bei Beträgen über € 400 direkt, eine Rückführung der Verluste.

Wurden die Verluste bescheinigt, kann man Gewinne aus einem Aktiengeschäft nur mit Verlusten aus einem Aktiengeschäft ausgleichen.

 

 

Viele Grüße

immermalanders

 

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Registriert: 24.02.2016

@immermalanders: Auch wenn man sich die Verluste bescheinigen lässt, kann man sich aber leider nicht aussuchen, in welchem Jahr sie mit Gewinnen verrechnet werden.

Gem. § 20 (6)  EStG müssen sie zunächst mit Gewinnen desselben Jahres verrechnet werden. Bleibt dann noch was übrig, wird auf Folgejahre vorgetragen. Genau das passiert in den Verlustverrechnungstöpfen ja auch.

 

Eigentlich macht die Verlustbescheinigung daher nur Sinn, wenn man Depots bei unterschiedlcihen Banken hat. Dann können die Verluste von der einen Bank in der Steuererklärung mit den Gewinnen der anderen Bank verrechnet werden.

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Vielen Danke für eure Hilfe !

 

Also könnt ich mir meine Verluste bescheinigen lassen und diese zu einem anderen Depot(und andere Bank) übertragen und bei der ursprünglichen Bank die Zinsen von meinem Freitstellungsauftrag abziehen lassen?

 

Bank1: Verluste werden auf Bank 2 bescheinigt. Zinsen werden von der Freistellung abgezogen.

 

Bank2: Zinsen werden mit dem Verlustvortrag verrechnet.

 

Wäre es so möglich?

 

Viele Grüße

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Registriert: 30.08.2016

@alexjo

Also könnt ich mir meine Verluste bescheinigen lassen und diese zu einem anderen Depot(und andere Bank) übertragen und bei der ursprünglichen Bank die Zinsen von meinem Freitstellungsauftrag abziehen lassen?

 

 

Das funktioniert nicht. Die Verlustbescheinigung kannst Du keiner anderen Bank vorlegen sondern nur dem Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung.

 

Verlustverrechnungstöpfe können im Rahmen von Depotüberträgen an andere Banken übertragen werden. Das geht aber nur, wenn alle Werte aus dem Ursprungsdepot übertragen werden.

 

Ich sehe im Moment nur eine Möglichkeit, wie Du Dein Ziel erreichen könntest. Du eröffnest bei einer anderen Bank ein neues Depot und lässt die Werte, aus denen Du Dividenden und Zinsen erhältst, dort hin übertragen. Den laufenden Freistellungsauftrag änderst Du auf 0 und erstellst bei der neuen Bank einen neuen. Die Verlustverrechnungstöpfe bleiben so bei der alten Bank bestehen. Am besten leerst Du das alte Depot nicht komplett, damit nicht versehentlich die Töpfe mit übertragen werden. Werte, die Du unter Anrechnung der alten Verluste mit Gewinn verkaufen willst, müssen dann zu der Bank übertagen werden, die die Verrechnungstöpfe führt.

 

Theoretisch müsste das so funktionieren. Ob das in der Praxis dann auch klappt, weiß ich nicht.

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Moin, solange noch was im Verlustverrechnungstopf drin ist, wird der Sparerfreibetrag (801 EUR bei Ledigen) nicht angerührt. Im steuerlich ungünstigsten Fall enstehen keine Kapitalerträge und der Sparerfreibetrag verfällt jährlich, bis nach einigen Jahren der Topf leer ist.

 

Gegenmaßnahme: Eröffne bei einer anderen Bank ein Konto oder Depot und erziele dort Gewinne von mindestens 801 EUR jährlich.

 

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