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Verlustverrechnungstopf Eheleute

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  • Community Junior
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Hallo zusammen,

 

1) wird bei Eheleuten die jeweils ein ConsorsDepot haben, für Gewinne des einen Partners nicht der Verlustverrechnungstopf des anderen Partners prio herangezogen, bevor der gemeinsame Freistellungsauftrag belastet wird?

 

2) Wenn man den Freistellungsauftrag streicht, wird dann der Verlustverrechnungstopf herangezogen? Ansonsten muss man den Topf ja auflösen und das Ganze über die Steuererklärung machen, das wäre ja sehr umständlich.

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
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Hallo, @bapfel ,

zu 1) Nein. Die Verlustverrechnungstöpfe werden für jeden einzelnen Anleger gesondert geführt. Da Ihr getrennte Depots habt, habt Ihr auch getrennte Verlustverrechnungstöpfe.

Oder anders ausgedrückt:

Eure Verlustverrechnungstöpfe sind nicht verheiratet. Ihre Beziehung beschränkt sich auf wenige Kontakte in der Steuererklärung, und selbst das nur, wenn Ihr gemeinsam die Zusammenveranlagung wählt.

 

zu 2) Mit List und Tücke geht gar nichts (s. 1)

Die Verteilung Eures 1.602.- FSA auf Eure Einzeldepots bzw. sonstige Kontoverbindungen bleibt Euch überlassen. Das ist aber auch die einzige Steuerungsmöglichkeit.

 

 

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@bapfel 

 

Die Verlustverrechnungstöpfe werden zunächst einmal grundsätzlich für jeden Ehegatten getrennt geführt.

 

Es gibt die Möglichkeit der eheübergreifenden Verlustverrechnung, die von der Bank zum Jahresende durchgeführt wird. Bei Consors geschieht das dann irgendwann im 1. Quartal des Folgejahres. Voraussetzung ist, dass die Eheleute ihre Depots bei der gleichen Bank haben und dass sie einen gemeinsamen Freistellungsauftrag abgeben. Falls der gesamte Freistellungsbetrag schon bei anderen Banken verwendet wird, kann ein weiterer über 0 Euro nur zum Zweck der Verlustverrechnung erteilt werden. Außerdem müssen sie die Zusammenveranlagung wählen.

 

 

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