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Verlusttopf

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
Regelmäßiger Autor
Beiträge: 43
Registriert: 10.08.2015

Ich habe von der Haspa zu Consors gewechselt. Bei der Haspa hatte ich ein Gemeinschaftsdepot mit meinem Mann. Da mein Mann nicht handelt,  habe ich das Depot bei Consors alleine eröffnet, mit Kontovollmacht für meinen Mann. Nun meint die Haspa sie darf den Verlusttopf nicht an Consors schicken, weil das aus steuerrechtlichen Gründen nur von Gemeinschaftsdepot zu Gemeinschaftsdepot geht. Ich will aber den Verlusttopf nicht verfallen lassen. Meine Anfrage beim Finanzamt, ob wir das dann bei der Einkommenssteuererklärung gegen evtl. Gewinne verrechnen können, war nicht wirklich erfolgreich. Die Dame wusste es nicht, kann sich das aber nicht vorstellen, da Wertpapiere ja getrennt eingetragen werden in der Steuererklärung. Weiß irgendjemand genaueres, oder hat eine Lösung für mich? Neues Gemeinschaftdepot bei der Haspa eröffnen und bei Consors auch und den Verlusttopf dann rüberziehen(Vorschlag der Haspa) ist irgendwie kompliziert. Wer hilft mir?

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
Regelmäßiger Autor
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Ich fürchte, dass diese Frage besser für einen Steuerberater bestimmt ist.

 

Dies ist jetzt keinerlei Rechts- oder Steuerberatung (!) :

Ein Gemeinschaftsdepot beinhaltet bis zu 3 Verrechnungstöpfe (Ehefrau, Ehemann, Ehegemeinschaft). Hier müsste die Eigentümer- und Gläubigereigenschaft relevant sein. Wenn Sie als Ehefrau ein Papier kaufen, dieses Verluste generiert, dann ist auch dieser Verlusttopf der ihre. Ergo sind Sie bei der Abgeltungssteuer auch in der Gläubigerposition. Wenn im Gegenzug gemeinsam ein Papier gekauft wurde, dann ist auch die Gläubigerposition der Abgeltungssteuer "gemeinsam".

 

Ein auf ihren Namen eröffnetes Depot ohne ihren Ehemann ist ein Einzeldepot. Eine Vollmacht ermöglicht nur den Zugriff und die Handlung seinerseits in ihrem Namen. Das Finanzamt fragt dennoch bei Ihnen nach der Abgeltungssteuer, nicht bei ihrem Ehemann.

Relevant ist auch, ob Sie eine Gütertrennung (allgemein), Ehegattensplitting (Steuer) oder Zusammenveranlagung (Steuer) vereinbart haben.

Bsp. Gütertrennung: Ein Übetrag von einem Gemeinschaftsdepot auf ein Einzeldepot in ihrem Namen könnte steuerlich auch als Schenkung gesehen werden und Schenkungssteuer anfallen (falls innerhalb von 10 Jahren ab 20.000€ glaube ich).

 

Wie Sie jetzt an meinen Ausführungen schon sehen, handelt es sich um einen kompliziertere Sachverhalt und sollte durch einen qualifizierten (am besten) Steuerberater - durchgeführt werden. Ich bin nur interessierter Leser und "Googler".

 

Interessant ist vielleicht diese Internetseite. (Direkt oben im sich öffnenden Fenster => Gläubigereigenschaft)

 

Quellen:

IWW.de

IUS Consulting

GPC-Tax.de

Vollmacht Wikipedia

 

**Ich übernehme aufgrund meiner fehlenden Rechtsanwalts- und Steuerberatereigenschaft keinerlei Haftung für etwaiger Fehler meiner o.g. Ausführungen. Diese basieren auf Recherchen im Internet und Allgemeinwissen eines Betriebswirtes.


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Danke für deine Mühe. Da hast Du mir schon sehr geholfen und ich bin gerührt über Deine Initiative. Hättest Du ja gar nicht nötig gehabt. Jetzt brauchen wir in der Community nur noch einen Steuerberater. Wir sind übrigens zusammen veranlagt, deshalb habe ich das Theater ja auch nicht verstanden. Geht eh alles in einen Topf.

Vielen Dank

Bienchen

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