abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Verlust- und Gewinnverrechnung bei mehreren Depots

Link zum Beitrag wurde kopiert.

Gelegentlicher Autor
Beiträge: 12
Registriert: 14.11.2014

Wir haben bei der Consorsbank 2 Depots:

A: Gemeinschaftsdepot,

B: Depot auf einen Namen.

Im Depot A ist im Verlustverrechnungstopf Aktien ein Verlust, der entsprechende Topf im Depot B ist leer.

Beim Verkauf von Aktien im Depot B wurde auf den Gewinn Steuer abgeführt. Warum wurde der Gewinn nicht mit dem Verlusttopf A verrechnet? Ist doch bei einer Bank!

Einen Freistellungsaugtrag haben wir bei der Consorsbank nicht.

 

0 Likes
4 Antworten 4

Autorität
Beiträge: 3823
Registriert: 21.07.2017

@RHE :

Das richtige Stichwort ist: "ehegattenübergreifende Verlustverrechnung".

Die Bank ist verpflichtet, diese zum Jahresende durchzuführen.

Allerdings nur, wenn der Bank ein gemeinschaftlicher Freistellungsauftrag von Dir und Deiner Frau vorliegt.

Ihr könnt diesen mit "0" Euro stellen; dann löst Ihr eben nur die "ehegattenübergreifende Verlustverrechnung" aus.

Ein paar Tage ist ja noch Zeit ...

 

Die Bank darf nicht einfach drauflos verlustverrechnen, wie es der Kunde gerade gerne hätte.


Gelegentlicher Autor
Beiträge: 12
Registriert: 14.11.2014

Oh, danke für die schnelle Antwort. 

Ich habe geschaut. Unter "Freistellung" steht bereits bei beiden Verrechnungskonten für 2023 eine Freistellung von 0. Da muß ich wohl nichts tun?

Aber warum wird das erst zum Jahresende (31.12.?) verrechnet? Da wird dann wohl die einbehaltene Steuer wieder gutgeschrieben?

 

0 Likes

Autorität
Beiträge: 2185
Registriert: 12.01.2019

Hallo @RHE,

.....du schreibst ---->

"...

A: Gemeinschaftsdepot,

B: Depot auf einen Namen.

Im Depot A ist im Verlustverrechnungstopf Aktien ein Verlust, der entsprechende Topf im Depot B ist leer....."

------>

Entweder du machst nix ----> dann wird der Verlust im Aktien VVT (Depot A) in das nächste Jahr und ggfs. folgende fortgeschrieben, bis hier wieder etwas zu verrechnen wäre. Alle Verrechnungen geschehen direkt, also nicht am Ende des Jahres. Das, was jetzt noch im Aktien VVT steht,  wurde bereits verrechnet, wenn es etwas zu verrechnen gab und ist der momentane Stand

oder

ihr stellt bis zum 15.12.2023 (Stichtag!!!) einen Antrag auf Verlustbescheinigung für das Depot A ( das geht online...) und verrechnet den Aktien-Verlust des Depots A bei eurer Einkommensteuererklärung in Anlage KAP mit Aktiengewinnen. Der Aktien VVT des Depots A würde dann für das Folgejahr auf Null gestellt.

 

Ihr habt die freie Auswahl, was vernünftiger wäre.

 

Viel Erfolg+

onra

 

 


Autorität
Beiträge: 3823
Registriert: 21.07.2017

"Ich habe geschaut. Unter "Freistellung" steht bereits bei beiden Verrechnungskonten für 2023 eine Freistellung von 0."

@RHE 

Das bedeutet nicht, dass der Bank ein gemeinschaftlicher Freistellungsauftrag von "0" vorliegt.

Unabhängig davon stehen Dir/Euch natürlich die beiden von @onra aufgezeigten Möglichkeiten offen.

Antworten