Hallo,
ich plane, ein Angebot für eine freiwillige Barabfindung einer Anleihe anzunehmen. Da der Abfindungspreis deutlich um dem Anschaffungswert (und auch unter dem Nominalwert) liegt, entsteht mir ein Verlust.
Wird mir dieser Verlust nach der erfolgten Abwicklung der Abfindung automatisch in meinen Verlustverreichnungstopf der Consors Bank eingestellt?
Oder kann ich diesen Verlust nur im Rahmen meiner ESt-Erklärung gelten machen?
Danke an die Community bereits im Voraus.