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Verlust aus Aktienverkauf nicht in Verrechnungstopf eingetragen, warum?

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Registriert: 25.04.2016

Hallo, 

ich habe letzten Monat (3.3.2016) meine Aktien von GT Advanced Technologies (WKN:A1JDP0) mit Verlust über die Börse Frankfurt verkauft, mit dem Gedanken das der Verlust wenigsten mit den Gewinnen anderer Aktienverkäufe & Dividendeneinnahmen verrechnent wird.

 

Zu meiner Verwunderung ist das aber nicht so. Daraufhin habe ich mir die Verkaufsabrechnung genau angeschaut und in dieser steht folgender Satz: 

  • Der Verlust wurde nicht in den Verrechnungstopf eingestellt, da keine Veräußerung i.S. des § 20 Absatz 2 EStG vorliegt.

Das ist mein erster Verkauf überhaupt und ich verstehe nicht warum der Verlust nicht angerechnet wird, ich habe die Aktien damals auch über Frankfurt und Cortal Consors gekauft. Im Internet finde ich auch nichts was ein normalsterblicher verstehen würde warum das keine Veräußerung nach §20 Absatz 2 war. 

 

Weiss jemand rat warum der Verlust nicht in den Verrechnungstopf aufgenommen wurde?
Bin für jede Hilfe sehr dankbar. 

Gruß

nick 

18 Antworten 18
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Routinierter Autor
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Gute Frage!

Ich würde schriftlich Einspruch einlegen. 

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Hallo @nicknickolson,

 

ein Grund könnte sein, dass die Aktie vor 2009 gekauft wurde. Ein werterer Grund könnte seit 2015 sein, dass der Verkaufswert gleiner order gleich der Gebühren ist. Wenn ich mich richtig erinnere, können in einem solchem Fall kann der Verlust nicht mehr angerechnet werden...

 

Viele Grüße

immermalanders

 


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Hallo @strand78,

 

für einen Einspruch könnte es schon zu spät sein. Wenn ich mich richtig erinnere, hat man 6 Wochen Zeit für den Einspruch...

 

Viele Grüße

immermalanders

 

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Hallo @nicknickolson,

 

ich würde Ihnen gerne gleich mit einer konkreten Lösung für Ihre Frage antworten.

 

Leider kann ich als Community Moderator aber nicht auf Ihre Kontodaten zugreifen und mir ansehen, was dem Fall konkret zugrunde liegt. Daher würde ich Sie bitten, sich zur Klärung Ihrer Frage direkt an Ihr persönliches Betreuungsteam zu wenden.

 

Die Kollegen helfen Ihnen gerne weiter!

 

Beste Grüße aus Nürnberg,

Sonja

Community Moderator

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hallo zusammen,

erst mal vielen dank @strand78@immermalanders@CB_Sonja, für die schnellen Antworten. 

 

Ich denke @immermalanders hat mir schon eine mögliche erklärung aufgezeigt. Ich habe zwar nach 2009 gekauft, aber der Verkaufswert war tatsächlich kleiner als des Kaufpreis.  (Firma ist pleiteSmiley (traurig)). Das es hierzu seit 2015 neue Regelung gibt, war mir nicht bekannt.  

 

Ich werde noch mal auf mein persönliches Betreuungsteam zugehen, evtl. ist ja doch noch etwas möglich. 

 

Nochmals vielen Dank an alle! 

Gruß

nick

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Danke @immermalanders für den Tipp! Der Verkaufswert ist tatsächlich kleiner als der Kaufwert.
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Hallo @nicknickolson,

 

der Kaufwert ist hier nicht entscheidend. Wenn Do aber die Position Verkauft und der Verkaufserlös ist kleiner oder gleich den Gebühren, dann "verfällt" der Verlust und kann nicht mehr im Verlustverrechnungstopf eingestellt werden.

 

Viele Grüße

immermalanders

 


Gelegentlicher Autor
Beiträge: 6
Registriert: 25.09.2014

Hallo,

mir ging es jetzt genauso.

Optionsschein verfallen mit 0,001 €

Keine Einstellung in den Verrechnungstopf !

Fazit: Werde ab jetzt immer frühzeitg verkaufen, sodas mindestens 20 € erzielt werden.

 

gruß sheng

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Regelmäßiger Autor
Beiträge: 1
Registriert: 15.11.2016

Wie verhält es sich denn wenn ich das Wertpapier zu einer dritten Person übertrage wo keine Gebühren anfallen ?

Meines Wissens wird das wie ein Verkauf gewertet.

 

Damit müsste dann der Verlust im Verlustrechnungstopsf auftauchen.

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