Hallo @Blacky02,
wertlose Aktien können Sie jederzeit ausbuchen lassen.
Hierfür wird lediglich ein schriftlicher Auftrag von Ihnen benötigt. Das Formular zum Download finden Sie hier.
Bitte berücksichtigen, dass für jede WKN, die ausgebucht werden soll, eine Gebühr in Höhe von 19,95 EUR fällig wird. Das Verrechnungskonto sollte also eine entsprechende Deckung aufweisen.
Zu der steuerlichen Behandlung dieser Wertpapiere können wir Ihnen an dieser Stelle leider nicht behilflich sein. Hier hilft Ihnen natürlich ein Steuerberater oder ggf. auch das Finanzamt weiter.
Viele Grüße
CB_Mine
Community-Moderatorin