Jetzt machen uns die Bürokraten der Aufsichtsbehörden das Leben schwer:
Neue Tick-Größen-Regelungen für Aktien und ETFs
Durch den Gesetzgeber wurden in Abhängigkeit zum Kurs und der täglichen Anzahl der ausgeführten Geschäfte Mindest-Tick-Größen festgelegt, die durch die Börsen zwingend zu beachten sind. Orders, deren Limite nicht hierzu passen, werden von den Börsen abgelehnt. Das
Gleiche gilt für Limitänderungen.
Beispiel:
Eine Aktie hat einen Kurs von €25,--. Es werden durchschnittlich 1.500 Geschäfte am Tag abgeschlossen. Die minimale Tick-Größe der Order beträgt €0,02.
Daraus ergeben sich exemplarisch folgende Limitschritte: …€24,98 … €25,-- … €25,02
… €25,04 … . Ein Limit von €25,01 wird von der Börse abgelehnt.
Die vom Gesetzgeber vorgegebene Tick-Größen-Struktur erfragen Sie bitte beim Kundenservice Ihrer Bank.
Vorhandelsvalidierung von Limiten
Die Börsen müssen darüber hinaus Kursbänder definieren, die Sie um den aktuellen Kurs legen müssen (z.B. 10% plus/minus vom aktuellen Kurs). Limite, die außerhalb dieses Bandes liegen,
werden von den Börsen abgelehnt. Leider werden die Bandbreiten durch die Börsen nicht veröffentlicht. Nach unseren Beobachtungen sind aktuell die Bandbreiten der Börse Frankfurt recht eng gesetzt.
Konsequenz für den Orderprozess
Aktuell können Sie eine mögliche Ablehnung der Order bzw. einer Limitänderung nur in Ihrem Orderbuch erkennen. Prüfen Sie bitte daher immer nach der Ordererteilung den Status Ihrer Order im Orderbuch.
Muss das sein? - Und welcher Lobbyverband kümmert sich um die Abschaffung solcher unsinnigen Regeln?