Hallo @Peroduebel,
es gibt grundsätzlich eine automatische Verlustverrechnung innerhalb eines Kalenderjahres.
Dies allerdings im Rahmen teils sehr enger Regelungen durch den Gesetzgeber. Diese kann auch in bestimmten Fällen zu einer Erstattung bereits gezahlter Steuern führen.
Ob Sie hier eine Erstattung erwarten dürfen bzw. wie Sie hier vorzugehen haben, hängt von Ihren individuellen Umständen ab und kann am besten über ein persönliches Gespräch mit den Kolleginnen und Kollegen der telefonischen Kundenbetreuung besprochen werden. Diese erreichen Sie montags bis sonntags von 07:30 Uhr – 22:00 Uhr unter 0911-369-3000.
Beste Grüße
CB_Kai
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