@mar_pet :
Die Quellensteuer bekommst Du zurück, indem Du das tust, was Dir zu kompliziert erscheint. Es ist nun mal leider so, dass jeder Quellenstaat in der Gestaltung seiner Erstattungsmodalitäten frei ist ...
Eine Vorabbefreiung für Korea bietet die CB meines Wissens nicht an, s. hier, letzter Abschnitt.
Allerdings stellt sich beim koreanischen Quellensteuersatz von 20%, wovon 15% auf die Abgeltungsteuer anrechenbar sind, die Frage von Aufwand und Nutzen:
Beispiel: Dividendensumme 1.000 € aus Korea
Quellensteuer: 200€
davon anrechenbar: 150€
rückforderbar: 50€
Nach Abzug von 19,95 € für die Buchung der Auslandsgutschrift zzgl. x,xx € fremder Spesen und 9,95 € Tauschgebühren WON/EUR und Dokumentendruckkosten und Portokosten kommt für die die eigene Arbeitsleistung und die persönliche Lauferei zum Wohnsitzfinanzamt wg. Dienstsiegel und Ansässigkeitsbescheinigung so gut wie nix 'rüber.