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Orion Office REIT (Realty Income spin-off)

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Guten Tag,

 

gibt es bereits Informationen dazu, wie der Orion Office REIT (Realty Income spin-off) bei Consors behandelt werden wird? Bis jetzt wurden die entsprechenden Aktien des spin-off weder eingebucht, noch gab es einen Barausgleich. 

 

Vielen Dank 

 

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@immermalanders 

 

Danke für den Hinweis. Damit ist dann zu erwarten, dass Consors zumindest kurzfristig nicht tätig werden wird und ich müsste ggf. Einspruch gegen meinen Steuerbescheid einlegen. Ich bin aber nicht sicher, ob das lohnt. Hat jemand eine Einschätzung, wie die Finanzämter reagieren, soweit es ein BFH-Urteil, aber noch keine Verwaltungsanweisungen gibt?

 

Es ist bei mir nicht wirklich viel Geld, aber es ärgert mich schon. 

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Ich gehe zunächst einmal davon aus, dass auf die per Spin-off zugeteilten Aktien keine Abgeltungsteuer erhoben wurde.

Die Quellensteuerfrage ist ohne Ansehen der steuerlichen Gegebenheiten im Quellenstaat, hier den USA, nicht zu beantworten.

1. Die Quellensteuer wird vom Quellenstaat zurückbehalten, deshalb heißt sie "withholding tax".

2. Der Quellenstaat (USA) unterscheidet grundsätzlich zwischen "Dividend" und "Distribution".

2a. "Dividend": QuSt.Satz 15%, anrechenbar auf bereits bezahlte deutsche Abgeltungsteuer, Anrechnung läuft unterjährig über die Verlustverrechnungstöpfe bei der (deutschen) Depotbank.

2b. "Distribution":  QuSt.Satz 15%-37%; 15% ebenfalls anrechenbar wie unter 2a.; Abzüge >15% können eventuell über die Anlage KAP zur ESt.-Erklärung geltend gemacht werden.

3. Laut der abspaltenden Realty Income sind die abgespaltenen Orion Office Reit - Aktien als "Distribution" klassifiziert, siehe hier unter "Non-Taxable Distribution Forms" die Meldung 2021 Form 8937 (Spin) an den IRS, der am ehesten mit unserem BZSt. zu vergleichen ist.

=> mit dem ausdrücklichen Hinweis auf Unverbindlichkeit: Alles korrekt besteuert.

 

Randnotizen:

In dem dem verlinkten .pdf bewertet Realty Income die Orion Office Reit - Aktie zum Abspaltungszeitpunkt mit einem "fair market value" von USD 20,6272

Die endgültige steuerliche "Würdigung" (nach US-Steuerrecht!) wird nicht vor Januar 2022 erfolgen.

Banal, aber trotzdem wahr:

Solange im FSA noch Luft ist, kann die Quellensteuer "mangels Masse" nicht auf die Abgeltungsteuer angerechnet werden.

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Hallo stocksour,

danke für deine fundierte Antwort. Sehr hilfreich. Also für die US Seite alles gut.

Dann bleibt nur noch die Frage, warum Consors die 15% US Quellensteuer nicht angerechnet hat (bin über dem FSA), denn das hätten sie doch dann machen müssen.

Wenn die Quellensteuer angerechnet wird, dann ist auch ein Einstandskurs von 0,00 richtig.

Aber genau die Anrechnung erfolgte nicht, also werde ich früher oder später bei einem Einstandskurs von 0,00 doppelt besteuert.

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Hallo, @ReinidG ,

die CB hat die Quellensteuer nicht angerechnet, weil sie nicht darf, da keine Gewinnausschüttung vorliegt.

Wie ich in 2a, 2b und 3 meines Beitrags zu erklären versucht habe, handelt es sich bei den Aktien, die Du erhalten hast, nicht um eine Dividende.

Unten (fett) die Definition des Dividendenbegriffs bei DBA nach Verwaltungsanweisung der OFD Frankfurt/M. :

 

Übersicht über die Anrechenbarkeit der Quellensteuer von Staaten, mit denen Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat.

OFD Frankfurt/M.
06.02.2012
S 2293 A - 107 - St 513

 

(...) In einigen DBA folgt die Definition der Begriffe 'Dividenden' und 'Zinsen' nicht der deutschen innerstaatlichen Begriffsbestimmung. In der Übersicht werden die Begriffe Dividenden und Zinsen in folgender allgemeiner Bedeutung verwendet:

 

Dividenden = Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften an ihre Anteilseigner

•Zinsen = Gegenleistung für die Bereitstellung von Fremdkapital. (...)

 

 

Zu Deiner Befürchtung, Du würdest "früher oder später bei einem Einstandskurs von 0,00 doppelt besteuert."

Wenn Du mit "früher oder später" "beim Verkauf der Aktien" meinst: Da fällt keine Quellensteuer an.

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@stocksourVielen Dank für die Verlinkung der Dokumente zum "fair market value".

 

Mich ärgert, dass ich die Lagerstelle an Consors jedoch einen höheren Wert übermittelt hat, nämlich 2,7185 USD pro Realty-Aktie.

 

Unter Berücksichtigung des Spin off-Verhältnisses von 1:10 wird der Quellensteuerabzug nun auf die höhere Bemessungsgrundlage von 27,185 USD pro neuer Orion-Aktie vorgenommen.

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