Hallo, @Hultafors ,
was Dich die Order gekostet hat, siehst Du anhand der zugehörigen Buchung auf dem Verrechnungskonto und auf dem Kaufbeleg im Online-Archiv. Die Position "ausmachender Betrag" auf dem Kostenausweis dürfte am ehesten hinkommen.
Zum "Kostenausweis", dessen Erstellung vor der Orderausführung gesetzlich vorgeschriebenen ist:
Entweder ignorieren - oder ganz tief in die Materie einsteigen, um festzustellen, dass es sich um etwas handelt, was kein Mensch braucht, es sei denn, er sucht Konfusion.
À propos:
Ein Produkt, das über eine Haltedauer von 3 Jahren mehr als seine Einstandskosten "verfrisst", muss ein ziemlich heißes Teil sein.