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Nach Weisung im Kontext einer Kapitalerhöhung, ist da noch was zu veranlassen?

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Gelegentlicher Autor
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Meine erste Kapitalerhöhung. Ich war seinerzeit, Monate vor der KE, mit 350 Stück zu 0,74 € bei der Airline SAS eingestiegen. Dann kam die KE, ich erhielt 3150 Bezugsrechte zu
0, 11 Euro angeboten.
1150 Bezugsrechte habe ich verkauft, für 2000 habe ich Weisung erteilt. Eine Rechnung über roundabout 224 Euro für die 2000 jungen Aktien habe ich erhalten.

Diese 2000 jungen Aktien stehen jetzt auch in meinem Depot, direkt unterhalb der 350 Alt-Aktien.

 

Was ich nicht verstehe: Unter Wert steht 0, es sind lediglich die 2000 Stück aufgelistet.

 

Ich bin davon ausgegangen, dass ich mit meiner Weisung einen Kauf von 2000 jungen Aktien zu je 0,11 Euro auslöse und dass das auch so in meinem Depot steht - analog zu einem "normalen Aktienkauf". Oder noch einfacher:  Ich müsste jetzt doch in einer Gesamt-Position 2350 Aktien zu einem EK von 0,21 ct haben, dachte ich zumindest. (= Alte+Neue)

Anders gefragt: Muss ich nach einer Weisung noch irgendwas veranlassen, oder kann mir jemand erklären, was jetzt weiter geschieht?

 

Ich frage deshalb, weil jetzt bei einem anderen Titel eine weitere KE ansteht, für den ich ebenfalls Weisung erteilen möchte, aber ich möchte gerne alle Schritte, die nach der erteilten Weisung entstehen oder ggf. notwendig sind, gerne wissen und verstehen.

Wenn ich fiktiverweise jetzt die 2000 Stück verkaufen möchte, wüsste ich nicht wie ich das anstellen sollte, wenn der Kurs auf 0 steht?

 

Ich freue mich über jeden Tipp. Ach ja, bleibt gesund!

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
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Was im Depot steht, muss nicht unbedingt aktuell sein. Manchmal ergibt sich durch den Datenlieferanten eine Verzögerung, weil dieser den Wert noch nicht eingepflegt hat.

 

Gib doch mal die WKN/ISIN der neuen Position ein und schau mal, an welchen Börsenplätzen und zu welchen Kursen es Umsätze gab. Das sind dann realistische Werte. Du hast auf jeden Fall fachlich alles richtig gemacht.


Gelegentlicher Autor
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Hallo Hawkwind, danke für die Antwort. Dan bin ich erstmal beruhigt. Ich warte jetzt erst mal ab, es sind ja auch erst ein paar Tage vergangen. Auf jeden Fall weiß ich jetzt, dass ich der Dinge harren muss, die da kommen. Thanx.!!
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Hallo, @SunnyMike ,

vielleicht verschafft Dir dieser Artikel etwas Klarheit; die KE mit "jungen" bzw. "neuen" Aktien ist in D ungewöhnlich geworden.

 

Dass die jungen SAS-Aktien noch keinen Preis haben, liegt wahrscheinlich daran, dass sie in Oslo noch nicht frei gehandelt werden, was sich nächste Woche ändern dürfte, wenn feststeht, wie sich die Altaktionäre bei der KE verhalten haben und für SAS das "Hausieren gehen" mit den restlichen jungen Aktien vorbei ist.

 

An die beiden WKNn mit unterschiedlichen Kursen wirst Du Dich für eine gewisse Zeit gewöhnen müssen, weil die jungen Aktien oft noch nicht dividendenberechtigt (lol) oder stimmrechtlich eingeschränkt sind.

 

Deiner Weisung brauchst und kannst Du nichts mehr hinzufügen.

 

Wenn Du zu Deiner anstehenden KE das Wertpapier samt WKN (Positionsgrössen sind verzichtbar) und Bezugsverhältnis verrätst,  findet sich leichter ein(e) Informationswillige(r).

Im Prinzip steht aber alles Wichtige im Weisungsanschreiben von der CB.

 

 

 

 

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Gelegentlicher Autor
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Auch Dir herzlichen Dank. Ich denke, ich weiß jetzt alles was ich soweit wissen muss. Ich war letztlich verwundert über den zeitlichen Ablauf, zumal unter unter dem Listung der jungen SAS Aktien steht, gültig bis 31.12.2049. Die Zeitangabe hatte mich schon ein wenig verwundert. Bei den anderen Papieren handelt es sich um junge Rolls Royce (junge Aktien mit der WKN A2QEVR), da kann ich aber jetzt schon die Kurse an der Börse Stuttgart sehen. Es scheint dann wohl an der Börse in Schweden zu liegen, diese wird als Lagerland angegeben.

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Hallo, @SunnyMike ,

nur zur Klarstellung:

Bei der WKN A2QEVR handelt es sich nicht um neue Aktien, sondern um Bezugsrechte für neue Aktien.

Je 3 alte Aktien kannst Du 10 neue Aktien zum Preis von 32 GBp(ence) beziehen (=kaufen).

 

Ob Du die Bezugsrechte börslich verkaufst oder dafür die Aktien beziehst, ist immer auch eine rechnerische Entscheidung und eine persönliche Einschätzung. Das Weisungsdokument zeigt nur die Möglichkeiten auf.

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Hallo Zusammen,

 

hoffe es ist genehm wenn ich mich auf diesen bereits vorhandenen Beitrag beziehe / hierauf mit einsteige.

Folgende / ähnliche Situation.

 

Ich habe mich im Zuge der Kapitalerhöhung von Rolls Royce dazu entschieden in "junge Aktien" (WKN A2QEVR) zu investieren.

Wie von SunnyMike bereits geschrieben, waren die bis mitte letzter Woche "ganz normal" mit dem zugehörigen Kurs an verschiedenen Handelsplätzen gelistet.

Seit dem 11.11. ist dies nun allerdings nicht mehr der Fall und die Aktien werden wie im urprünglichen Beitrag dargestellt mit Wert 0 angegeben und können nicht mehr gehandelt werden.

 

Tante Google kann mir dazu leider auch nichts besonderes informatives dazu liefern.

 

Wie kann es dazu kommen, dass, nachdem Aktien bereits gelistet waren, diese auf einmal nicht mehr gehandelt werden können?

Erhält man irgendwo weitere Informationen wie es mit dem Papier weiter geht?

 

Danke schonmal und Viele Grüße

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@HierKommtKurt :

Lies die zweite Hälfte des letzten Beitrags von @SunnyMike , dann meine darauf folgende Klarstellung zu seinem Denkfehler, den Du gerade auch begehst.

 

Du hattest nie junge Aktien, sondern Bezugsrechte dafür.

Diese sind mit Beendigung der BZR-Kapitalerhöhung am 11.11. wertlos geworden, weil ihr Gegenwert in den nächsten Tagen in Gestalt von neuen R&R-Aktien mit WKN A1H81L in Dein Depot gebucht wird.

Dies aber nur, wenn Du in Deiner Weisung so optiert hast.

Im Gegenzug werden die BeZugsRechte WKN A2QEVR ausgebucht.

 

Den Verlauf dieser Kapitalerhöhung kannst Du hier unter The Facts > Rights issue booklet - 01. October 2020 nachlesen.

 

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