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Kurs bei Fondsfusion

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Die WKN 541523 wurde am 18.1.19 zur WKN LYX00F verschmolzen.

 

Dazu steht mir eine Verkaufsabrechnung zur Verfügung, bei der WKN 541523 zum Kurs von 23,4904 Euro pro Stück verkauft wurde. Gleichzeitig wurde LYX00F zum Kurs von 23,032064 eingebucht.

 

Woher kommt die Kursdifferenz?

 

Ich hab nun Steuern für den Verkauf mit einem höheren Kurs bezahlt und da die Einbuchung am selben Tag zu einem niedrigeren Kurs durchgeführt wurde, muss ich beim tatsächlichen Verkauf auf diese Differenz nochmals Steuern zahlen, oder?

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@marmotte

Lyxor schreibt:

Liquidation der Anteile (Spitzen)
Die Liquidation von nicht umgetauschten Anteilen des „aufgenommenen Fonds“ (d.h. der Spitzen) entspricht aus steuerlicher Sicht einer Veräußerung von Anteilen, wobei der Veräußerungsgewinn gemäß den Bestimmungen des französischen Gemeinen Rechts (droit commun) sofort zu versteuern ist (Besteuerung des Veräußerungsgewinns). Konkret entspricht dieser Fall einem Umtausch im Rahmen des Umtauschverhältnisses, der den Aufschub der Besteuerung in Anspruch nehmen kann, und einem gleichzeitigen Verkauf für den Überschussbetrag, der sofort zu versteuern ist.

 

Hat sich durch den Umtausch die Stückzahl vom ETF verändert? Wenn ja, könnte das der Grund für den abweichenden Kurs sein. Wenn ich das richtig verstanden habe, wird bei einem Verkauf der Kurs der Einbuchung nach dem Umtausch zur Berechnung der Steuern herangezogen.

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@immermalanders

 

Den Text von Lyxor verstehe ich glaube ich nicht richtig.

 

Die Stückzahl hat sich nicht verändert. Ich hab kein Problem damit, dass Steuern beim Umtausch anfallen, aber ich verstehe nicht, warum der Ausbuchungskurs höher ist als der Einbuchungskurs am selben Tag.

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Ich habe exakt das gleiche "Problem" und bin zu diesem Thema bereits an den Kundendienst gelangt, aber habe bis jetzt noch keine zufriedenstellende Antwort erhalten. Aber der Umtausch ist auch noch nicht lange her...

 

Bei einem Umtausch erwarte ich eigentlich einen Umtauschkurs (bzw. (steuerrelevanter) Verkauf und Kauf zum gleichen Kurs).

 

Wird der neue ETF zu einem anderen (in dem Falle tieferen) Kurs eingebucht, erwarte ich entweder geringere Kapitalertragssteuer, eine Auszahlung des restlichen Gewinns, oder eine andere (höhere) Stückzahl.

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Geht denn aus der Abrechnung hervor, warum die Kurse unterschiedlich sind? Eventuell wurde beim Kauf der bisher aufgelaufene Zwischengewinn  raus gerechnet.

Warum genau das so ist kann eventuell der Emittent beantworten.

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Meiner Meinung nach ist es nicht ersichtlich. Es steht lediglich: Kurs: 23,4904.

 

Ich erhielt jetzt eine (weitere) Nachricht des Kundendienstes, die mich aber immer noch nicht zufrieden stellt (evtl, weil ich mit dem Begriff Überkreuzbewertung nichts anfangen kann?):

 

"Es gilt die Überkreuzbewertung unter Berücksichtigung des Umtauschverhältnisses, d.h. beim Verhältnis 1:1 wurden die alten Anteile steuerlich als Verkauf zum Kurs von EUR 23,4904 verkauft und die neuen Anteile steuerlich als Kauf zu EUR 23,0321 eingebucht."

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@hohof

Wenn ich das richtig verstanden habe wird bei einer Überkreuzbewertung das abgehende Wertpapier zum ersten Kurs des neuen Wertpapiers verkauft und das neue Wertpapier zum letzten Kurs des alten Wertpapiers gekauft.

 

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Ich hab dasselbe Problem und werde die Abrechnung reklamieren. Hier liegt nichts weiter als ein Wertpapiertausch 1:1 vor, bei dem der Abgangskurs des alten Wertpapiers identisch mit dem Einstandskurs des neuen Wertpapiers zu sein hat.

 

Ganz davon abgesehen, wird bei der von der CB praktizierten Abrechnung jetzt bei dem steuerlichen Verkauf für den höheren Abgangskurs Steuer einbehalten bzw. mit dem Freistellungsauftrag verrechnet und bei einem späteren Verkauf des "neuen" Fonds die Differenz zwischen den beiden Kursen erneut besteuert, da dann ja vom niedrigeren Einstandskurs gerechnet wird. So eine Doppelbesteuerung geht ja wohl schon mal überhaupt nicht!

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Der eine Kurs ist vom 16.01., dem letzten Handelstag des alten ETF und der andere Kurs ist vom 17.01., dem ersten Handelstag des neuen ETF. Aus meiner Sicht ist es logisch, dass die Kurse unterschiedlich sind. Der Kurs wäre eventuell gleich, wenn sich der Basiswert und der Umrechnungskurs nicht verändert hätten. Beim neuen ETF werden erst seit dem 17.01. Kurse gestellt und beim alten ETF wurden nur bis zum 16.01. Kurse gestellt.

 

Wann erfolgte, laut Belegen, die Aus- bzw. Einbuchung des ETF?

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Ausbuchung WKN 541523: 18.01.2019 zu 23,4904 p.St.  (Kurs 18.1. von WKN LYX00F)

Einbuchung WKN LYX00F: 18.01.2019 zu 23,032064 p. St. (Kurs 16.1. von WKN 541523)

 

Frage 1: Warum wird der Kurs vom 16.1. und 18.1. und nicht vom 16.1. und 17.1. genommen?

 

Frage 2: Gibt es eine gesetzliche Grundlage für diese Überkreuzbewertung?

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