Hallo @Florell,
...ja, die Verlusttöpfe Allgemein und Aktien werden ins neue Jahr fortgeschrieben. Verrechnung bei positivem Aktienertrag durch Verkauf; Verlusttopf Aktien zuerst, dann wird der Sparerfreibetrag angefressen und später bei sprudelnden Aktienerträgen durch Verkauf, kommst du in den Genuß, darauf Abgeltungssteuer/Soli zu zahlen. Aktienverluste durch Verkauf natürlich nur mit Aktienerträge durch Verkauf verrechenbar.
Realisierte Aktiengewinne durch Verkauf dürfen mit beiden Verlusttöpfen verrechnet werden.
Viel Glück+
onra