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Kapitalertragssteuer Freistellung

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
Aufsteiger
Beiträge: 1
Registriert: 14.03.2021

Werden Dividentenzahlungen und Erträge aus Aktienverkäufen bei der Freistellung von Kapitalerträgen gegenüber Verlusten zusammen betrachtet und verrechnet? Oder zählen bei der Verlustverrechnung aus Aktienverkäufen die Erträge aus Aktienverkäufen?

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
Autorität
Beiträge: 4637
Registriert: 06.02.2015

@Plastefuchs 

Alle Erträge (z.B. Dividenden, Ausschüttungen, Zinsen) können nur mit Verlusten verrechnet werden, die nicht auf Aktiengeschäften stammen. Erträge werden immer in den allgemeinen Verlustverrechnungstopf gestellt. Ist dieser leer, wird der eventuell vorhandene Freistellungsauftrag aufgebraucht. Ist kein Freistellungsauftrag vorhanden bzw. komplett aufgebraucht, werden entsprechend Steuern abgeführt.

 

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