@Plastefuchs
Alle Erträge (z.B. Dividenden, Ausschüttungen, Zinsen) können nur mit Verlusten verrechnet werden, die nicht auf Aktiengeschäften stammen. Erträge werden immer in den allgemeinen Verlustverrechnungstopf gestellt. Ist dieser leer, wird der eventuell vorhandene Freistellungsauftrag aufgebraucht. Ist kein Freistellungsauftrag vorhanden bzw. komplett aufgebraucht, werden entsprechend Steuern abgeführt.