Aktienverkäufe sind nach aktuellem Steuerrecht nur steuerfrei, wenn man diese vor dem 01.01.2009 gekauft hat. Bei einem voll ausgeschöpften Freistellungsauftrag bekommt man die Abgeltungssteuer nur erstattet, wenn man im laufenden Jahr entsprechend hohe Verluste bei einem Aktienverkauf macht.