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Kapitalerhöhung Bezugrechte/Überzug Gebühren

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Aufsteiger
Beiträge: 2
Registriert: 23.11.2020

Hallo allerseits,

 

für eine meiner Aktien wurde eine Kapitalerhöhung beschlossen, bei der ich durch meine Bezugsreche anteilig weitere Aktien erwerben kann. Bei der Weisungserteilung an die Consorsbank wird im in diesem Schritt auch ein Überbezug angeboten:

 

Überbezug

Wollen Sie über Ihr Bezugsrecht hinaus weitere Wertpapiere zum Bezugspreis kaufen? Diese Weisung geht über Ihr gesetzliches Bezugsrecht hinaus. Ein Bezug kann daher nicht garantiert werden.

 

Frage 1)

Wie verhalten sich die Kosten hier? Wird der Überbezug als separate Transaktion durchgeführt und fallen dazu weitere Kosten an? Oder werden die Überzugsaktien in der selben Transaktion bezogen und die Gebühren beziehen sich auf das kombinierte Ordervolumen.

 

Frage 2)

Außerdem wird bei dem Erwerb über Bezugsrechte etwas von "evtl. anfallenden fremde Spesen" geschrieben. Welche Kosten können den noch anfallen? Ich dachte wie im Preis-Leistungskatalog unter Abschnitt 1.3 "Weitere Orderkonditionen" beschrieben wird, handelt es sich nur um 1% vom Ordervolumen.

 

Da die Aktion in drei Tagen endet, würde ich mich über eine kurzfristige Antwort freuen 🙂

Vielen Dank im Voraus!

Gruß

Marie

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1)  Die neuen Aktien werden in einer Transaktion bezogen. Bei Überbezug fallen aber natürlich Kosten für den Erwerb der zusätzlichen Bezugsrechte an. Ferner evtl. Gebühren. Hängt von Faktoren wie Börsenhandel der Bezugsrechte ab.

 

2) Fremde Spesen hängen vom bezogenen Titel, Land oder Börse ab. Ich hatte mal eine Position "Umschreibegebühr € 1,95". Bei Angabe der WKN könnte man evtl. mehr dazu sagen.


Aufsteiger
Beiträge: 2
Registriert: 23.11.2020

Hallo Hawkwind,

 

vielen Dank für Deine schnelle Rückmeldung. Ich habe es danach einfach mal getestet und einen kleinen Überzug beauftragt, allerdings den "Zuschlag" nicht bekommen. Somit habe ich die Anzahl der Neuaktien in der Menge meiner Bezugsrechte bekommen und habe exakt zehn Prozent der Ordersumme als Gebühr bezahlt (Wie in der Preisliste beschrieben).

 

Es ging übrigens um Alstom Aktien (WKN A0F7BK), für diese wurde der Auftrag gestern ausgeführt.

 

Beste Grüße
Marie

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Wie es NICHT sein sollte!!

Aktuell führt Véolia Environnement (WKN 501451) im Rahmen der Übernahme von Suèz Environnement eine Bezugsrechtskapitalerhöhung im Volumen von 2,5 Mrd. EUR durch.

Konditionen lt. Véolia:

- Je 21 Aktien im Bestand können 4 neue Aktien à € 22,70.- bezogen werden.

- Bezugsrechtshandel? Ja

- Überbezug möglich? Ja, nach Aktionärs-Weisung unter dem üblichen Vorbehalt "wenn möglich"

Konditionen lt. Consorsbank-Weisungsaufforderung bzw. -maske:

- Ohne Weisung verfallen die Bezugsrechte wertlos

- Überzählige Bezugsrechte (WKN A3C9SZ) verfallen wertlos

- Überbezug von neuen Aktien im Prinzip möglich, allerdings ohne Nutzung vorhandener überzähliger Bezugsrechte

 

Praxis-Beispiel anhand Bestand von 100 Véolia-Aktien:

100 Véolia-Aktien

=> 100 BZR

=> 84 BZR ergeben 16 neue Aktien, Rest 16 BZR à ca. 0,80 €, die wertlos verfallen.

 

Konsequenz für den an der KE teilnehmenden Aktionär:

Er verkauft die 16 BZR im Gesamtwert von ca. € 12,80.- in Eigenregie zu OTC-Kosten von € 9,95.-.(!) im auch in D regen Bezugsrechtshandel nach dem Motto: € 2,85.-  sind besser als nichts.

 

Frage an @Consorsbank OHNE Bitte um Antwort:

Warum schafft es die CB trotz maßgeblicher KE-Verfahrensbeteiligung ihrer Mutter BNP Paribas nicht, die übliche Erwartung des Kunden zu erfüllen, der bei einer Bezugsrechtskapitalerhöhung gewohnt ist:

a) automatischer Verkauf der nicht ausgeübten BZR

b) automatischer Verkauf der überzähligen, nicht ausgeübten BZR

c) Überbezug von neuen Aktien unter Einbeziehung sämtlicher eingebuchten BZR

 

Zugegeben: Keine finanzielle Katastrophe, aber ...

 

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Für mich stellt sich die Frage ob man hier bei Veolia überhaupt das Bezugsrecht ausüben sollte??

Aber ich warte mal den Wahlausgang ab.

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@stocksour 

Die viel interessantere Frage finde ich, inwieweit Ordergebühren beim Verkauf von Bezugsrechten in Ordnung sind.

 

Beispiel: Iberdrola gibt eine Dividende in Form von Bezugsrechten aus - schön und gut. Das erfolgt 2x im Jahr.

 

Der Ottonormalbürger hat jetzt höchstwahrscheinlich eine Positionsgröße, bei der sich bei einer Dividendenrendite von 5% und 2000€ im Rennen 2x50€ ergegeben. Davon gehen dann 2xVerkaufsgebühren ab, sodass Andere am Ende 20% der Dividende kassieren und dann kommt noch die Steuer?

 

Also wenn ich für 20€ bezahlen muss, um meine Dividenden zu bekommen, dann hat sich ein Wechsel einem Mitbewerber schnell gerechnet. Dort kann ich mMn. für max. 12x4€ im Abo (also 48€/Jahr) meine Bezugsrechte verticken UND habe auf dem üblichen Handeslplatz keinerlei Ordergebühren. 

 

@Consorsbank: Falls jetzt also von meiner bescheidenen Dividende am Ende nix bleibt bitte direkt das Formular für den Depotumzug an meine Kundendaten schicken 😉

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Hallo@Haberschlachter.

Iberdrola zahlt die Halbjährige Dividende in Form von Bezugsrechten. Die Einbuchung der Bezugsrechte gilt steuerrechtlich als Zufluss und unterliegt damit der Kapitalertragssteuer.

Der Bezug neuer Aktien ist in diesem Fall obligatorisch und bedarf keiner separaten Weisung.
Der Bezug der Aktien ist Kostenlos.

Kunden, die keine neuen Aktien wollen, haben die Möglichkeit die Bezugsrechte zu verkaufen.
Für diesen Verkauf fallen dann allerdings die regulären Ordergebühren an.

Ich hoffe Ihre Fragen damit klären zu können.

Beste Grüße

CB_Kai

Community Moderator

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Danke für die Info! Schade aber, dass das nicht aus den Infos im Onlinearchiv direkt hervorgeht.

 

Es bleibt allerdings noch eine Frage offen:

35 BZR im Wert von 6€ insgesamt bei einem Kurs von 10 Euro führen dann dazu, dass 

a) diese ohne Entschädigung verfällen

b) Aktien-Teile gutgeschrieben werden (ähnlich Sparplan)

c) die Differenz vom Verrechnungskonto abgebucht wird?

 

Danke schonmal!

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@Haberschlachter :

Ich weiß zwar nicht, was ich mit Iberdrola zu tun habe; ich bin da nicht investiert und kenne folglich auch nicht die Informationen, die von der CB ins Online-Archiv gestellt wurden.

Trotzdem 2 Dinge:

1. Broker-Kostendiskussionen führe ich ausschließlich mit mir selbst.

2. Dein Beispiel weiter oben (Otto Normalbürger - Positionsgröße 2 K) würde bei einem Bestand von knapp 200 Iberdrola-Aktien zu 200 BZR führen. Dafür bekämst Du 3 (1 Aktie je 60 BZR) neue Iberdrola-Aktien gratis ins Depot gebucht, die überzähligen 1-20 BZR wären mehr oder weniger für die Katz, aber zu verschmerzen.

Dafür, dass Du nur de facto ziemlich sinnfreie 35 BZR erhalten hast, kann Deine Depotbank nichts.

 

Dass ich auch deutlich kleinere Positionsgrößen als Deine durchaus ernst nehme, kannst Du gerne hier nachlesen, inkl. link zur Iberdrola-Dividendeninformation.

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Routinierter Autor
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Interessant, dass ich den anderen Beitrag übersehen habe, als ich nach Iberdrola gesucht hab...

 

 

Und die Depotbank kann natürlich nichts dafür, ABER meine Recherche ergab, dass einige Banken kurz vor Ablauf ALLE Bezugsrechte der Kunden gebündelt verkaufen und den jeweiligen Kunden ihre Anteile zubuchen. Gleiches gilt für "übriggebliebene" BZR.

 

Bei der Consorsbank bin ich über einen Forumsfall gestolpert, in dem es wohl zu einem "Pech gehabt" kommt - und das fände ich dann schon schwach von der Depotbank.

 

Ich hoffe jetzt einfach, dass mir der Wert gutgeschrieben wird - comdirekt und Konsorten handeln laut Recherche wohl auf diese Weise...

 

 

(Das Beispiel bezog sich einzig und alleine auf einen gewünschten Verkauf der BZR)

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