Guten Abend zusammen,
habe einige Fragen zur Handhabung eines Kinderdepots. Wer kann helfen?
a) Die geringe Risikoklasse (RK 3, richtig?) schließt doch die Übertragung höher riskanter Wertpapiere von einem anderen Depot auf das Kinderdepot nicht aus, oder?
b) Falls Übertragung möglich, wie können dann die Anschaffungskosten für diese Wertpapiere durch den Inhaber des übertragenden Depot steuerlich geltend gemacht werden?
c) ergänzend zu b): Wie werden die Anschaffungskosten geltend gemacht, wenn nur Teile der Position übertragen werden? Werden dann die Anschaffungskosten anteilig ermittelt?
d) Falls Überragung möglich, würde sich nicht hierdurch die (natürlich nicht zulässige) Möglichkeit ergeben, das Kinderkonto nur zur Übertragung und zum anschließenden Verkauf von Wertpapieren zu nutzen, um den Freibetrag auch des Kindes ausschöpfen zu können? Glaube nicht, dass das gewollt ist.
e) Sind Übertragungen von Wertpapieren vom Kinderdepot auf das eigene Depot mit Einschränkungen versehen, oder gibt es hier keinerlei Restriktionen?
Vielen Dank für fachkundige Antworten!
Nick