Hallo!
Ich habe Anrechte (WKN A2DMHB) von HSBC (WKN 923893) in mein Depot gebucht bekommen. Leider finde ich dazu keinerlei Informationen, ob es sich um eine Kapitalerhöhung oder eine Wahldividende handel.
Ich habe schon 3x diesbezüglich an Consors geschrieben, bekomme aber keine Antwort.
Kann mir hier jemand weiterhelfen?
Wenn es sich um eine Wahldividende handelt, wie kann ich hierzu Order geben? Gibt es dazu bei Consors ein Formular?
Danke!
Ja, Kleinstanleger unter 801 /1602 Dividendenertrag bezahlen bei der B Version keine Steuer.
Es ist absoluter Schwachsinn zu behaupten, Kleinanleger bezahlen für bestimmte Aktien keine Steuer !
Solange Dividendenerträge unterhalb der Grenze liegen (801/1602), zahlt keiner Steuern. (Freistellungsaufträge jetzt mal unbeachtet). Da spielt es keine Rolle, ob die Dividenden von einer deutschen Firma kommen oder von einer ausländischen.
"Nurz kurz: wir sind ja bei HSBC Anrechte."
Wenn es dir nicht passt, das man zum Thema Umwandlung von Aktienrechten eigene Erfahrungen erwähnt (noch dazu zu Aktien, die du selbst weiter oben genannt hast!), dann schreibe demnächst zu deinen Posts eine Zusammenfassung, was man antworten darf oder soll ...
Staudamm24
Hallo zusammen!
Vielen Dank für die rege Beteiligung!
Ich denke, ich werde, wenn möglich die Aktien beziehen, da ich noch immer unter meinem Einstandkurs bin. Mal sehen, was für Gebühren auf mich zukommen. Vielleicht laß ich es dann das nächste Mal. 🙂
Danke nochmal!
Falls du dich verärgert fühlst, entschuldige ich mich. Das war absolut nicht meine Absicht.
Aber ich wollte hier nicht länger über A Und B Aktien von RDS schreiben.
Den "Schwachsinn" führe ich auf deine Verärgerung zurück. Ausländische Quellensteuer wird immer erhoben. So steht das zumindest in meinen Abrechnungen.
Das Terminschreiben ist jetzt im Online Archiv.
Solange Dividendenerträge unterhalb der Grenze liegen (801/1602), zahlt keiner Steuern. (Freistellungsaufträge jetzt mal unbeachtet). Da spielt es keine Rolle, ob die Dividenden von einer deutschen Firma kommen oder von einer ausländischen.
Das spielt dann eine Rolle, wenn ausländische Quellensteuer anfällt. Die kann nicht angerechnet werden, wenn keine deutsche Steuer gezahlt werden muss. Das betrifft auch Anleger mit NV-Bescheinigung. Deshalb kann es für diesen Personenkreis trotz etwas höherer Kurse günstiger sein, die britische Variante zu wählen.