Hallo,
unter dem Punkt Verlustrechnung kann man ein Gegenkonto auswählen, auf u.a. die Verrechnung der Abgeltungssteuer erfolgt. Gilt das eingestellte Gegenkonto auch für die Vorabpauschale, oder wird diese zwingend vom Verrechnungskonto eingezogen?
Danke & Gruß
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Diese Frage kann dir wohl nur ein @moderator, ggfs. nach Rücksprache mit der Fachabteilung beantworten.
Mal schauen, wann ein @moderator über die Frage hier stolpert.
Unter "Service & Beratung" > "Steuer im Überblick" steht:
Was passiert, wenn der depotführenden Stelle keine Liquidität zur Begleichung der Steuerschuld auf die Vorabpauschale zur Verfügung steht?
Die depotführende Stelle darf die erforderlichen Beträge zur Abführung der Steuer auf die Vorabpauschale direkt vom Girokonto oder einem anderen Einlagenkonto des Anlegers einziehen – auch ohne dessen Einwilligung. Die Consorsbank wird für die Belastung nur das Verrechnungskonto heranziehen. Bitte sorgen Sie für ausreichend Deckung. Darüber hinaus kann sie auch mit dem Anleger vereinbarte Kontokorrentkredite für die Begleichung der Steuer nutzen, und zwar bis zur vereinbarten Obergrenze des Kontokorrentkredits. Es wird mehrfach versucht, offene Steuerbeträge zu belasten, sofern keine ausreichende Liquidität zur Verfügung steht. Sie erhalten nach einem wegen fehlender Liquidität erfolglosen Belastungsversuch eine Information in Ihrem Online-Archiv zur Verfügung gestellt. Damit haben Sie die Möglichkeit, für den nächsten Abrechnungsversuch ausreichend Liquidität bereitzustellen. Sollten auch spätere Versuche zur Belastung der Steuer fehlschlagen, erfolgt eine Meldung an die Finanzbehörden.
@immermalanders bei dir schlummert einfach das Wissen!!!
Hätte man doch erst die Suchfunktion bemüht 🙂 .
Schönes Wochenende!!
Danke!