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Gewinn/Verlustrechnung und Einstandskurs: wie kann ich den Verlauf nachvollziehen?

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Aufsteiger
Beiträge: 2
Registriert: 02.04.2020

Ich möchte gerne verstehen, wie das mit Einstandskurs und Gewinn/Verlustrechnung genau berechnet wird.

Ich habe mit einem ETF gehandelt, mehrfach gekauft und teilweise verkauft und nachgekauft.

Jetzt wird mit im "Allgemeiner Verlustverrechnungstopf" die Summe der steuerlich relevanten Gewinne angezeigt.

 

Frage:

Wie kann ich nachvollziehen, bei welcher Transaktion/Verkauf welcher Gewinn realisiert wurde?

Welchen Einstandskurs hatte mein ETF zum Zeitpunkt des Verkaufes?

Sieht man das in der Weboberfläche, oder im Online Archiv, in welchen PDFs?

 

Vielen Dank im vorraus!

 

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
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Einstandskurs = Kaufkurs zzgl. Ordergebühren, zu finden in den Order Abrechnungen im Online Archiv.

Beim Kauf / Verkauf derselben Aktie / ETF gilt die FIFO Methode (First in, first out). Kauft man also 10 ETF Anteile zu 100 Euro, dann 20 Stück zu 90 Euro und nochmal 30 Stück zu 80 Euro und verkauft danach 15 Stück wieder, werden die ersten 10 aus der ersten Order genommen und dann 5 von 20 aus der zweiten Order.
Abzüglich / Zuzüglich der Order Gebühren wird dann automatisch der Gewinn/Verlust errechnet, der dann unter Freistellung bzw. im Verlusttopf zu sehen ist.

Aufsteiger
Beiträge: 2
Registriert: 02.04.2020

Danke, hat mir geholfen!

Den Einstandskurs kann ich jetzt nachvollziehen.

Aber bei der Gewinn-/verlustrechnung komme ich einfach nicht auf die im Verlusttopf angezeigte Summe. Das müsste Consor doch irgendwo die Einzelposten auflisten. Hmpf.

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
Autorität
Beiträge: 3888
Registriert: 21.07.2017

@trisch :

Wenn Du nur mit EINEM ETF gehandelt hast, müsstest Du - unter Einbeziehung von evtl. aus dem Vorjahr vorhandenem Verlustvortrag, Freistellungsauftrag, Abgeltungssteuer, Soli und ggfs. KiSt. - hin kommen.

 

Gab es im lfd. Jahr auch noch Zinsen, Dividenden, Ergebnisse aus Zertifikateverkäufen und "was sonst noch so in den VVT-Allgemein" einläuft, ist es aus meiner Sicht sinnvoller, den Zahlen der Buchhaltung Vertrauen zu schenken, statt sich selbst die Finger wund zu rechnen.

 

Was Du mit "Einzelposten" meinst, findet sich m. W. unterjährig in den "nachträglichen Verlustverrechnungen", sofern eine erforderlich wird, und zum Jahresende in der Erträgnisaufstellung, aus der sich wiederum die Steuerbescheinigung ableitet.

 

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
Autorität
Beiträge: 4662
Registriert: 06.02.2015

Verkauft man Wertpapiere, die vor 2009 gekauft wurden, werden die Gewinne bzw. Verluste nicht in die VVT gestellt.


Enthusiast
Beiträge: 395
Registriert: 05.12.2016
Ich handhabe meine gesamten Aktienkäufe/ -verkäufe oder auch ETFs so, dass ich fein säuberlich alles auf einer anderen Webseite (finanzen100 - bitte löschen falls das nicht erlaubt ist) nachtrage. Dort gibt es ein Portfolio und dieses ist m.M.n. perfekt dafür geeignet (hatte schon mehrere durchprobiert).

Dort sieht man auch die gesamte Historie, bereits realisierte Gewinne/Verluste, aktueller Stand auch vor 01.01.2018 bei ETFs, man kann Dividenden oder sonstige Erträge mit aufnehmen; Eigentlich alles, was ich mir von meinem echten Depot erwarte aber leider nicht erhalte.

Je nach Aktivität kann das natürlich sehr viel Arbeit sein, da man alles dort nachtragen muss. Da ich eher der Typ Buy&Hold bin ist das bei meinen 20-30 Trades im Jahr aber ok.
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