Hallo @maleusr ,
bni Genusscheinen handelt es sich um eine Mischform aus Aktien und Anleihen. Diese sind Gewinnbeteiligungspapiere, die Vermögensrechte garantieren, aber keine Stimmrechte verschaffen.
Für Genussscheine gibt es keine vom Gesetzgeber oder von den Börsen festgelegten Standards. Jedes Detail kann vom Emittenten individuell an seine persönlichen Finanzierungsbedürfnisse angepasst werden.
Viele Grüße aus Nürnberg
Max
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