@Onkelicke :
Mit dem Gemeinschaftsdepot wird das nicht funktionieren, weil bei diesem alle Inhaber selbständig und unabhängig voneinander zugriffs- und verfügungsberechtigt sind.
Eine Erbengemeinschaft ist als "Gesamthandsgemeinschaft" rechtlich ganz anders gestrickt.
Ob bei der Consorsbank die Eröffnung eines Erbendepots möglich ist, müsstest Du dort erfragen.
Übrigens:
Auch wenn es dafür keine Fristen gibt: Hauptziel einer Erbengemeinschaft ist nach dem BGB deren Auflösung durch die "Erbauseinandersetzung". Danach hat jeder Erbe "Seins" und gut ist's.