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Gemeinschaftsdepot für Erbengemeinschaft nutzbar?

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
Aufsteiger
Beiträge: 4
Registriert: 03.03.2021

Guten Morgen!

 

In einer bestehenden Erbengemeinschaft besteht ein Wertpapierdepot bei einer anderen Bank. Ich würde dieses Erbendepot gerne zur Consorsbank bei Beibehaltung der Gläubigeridentität übertragen. 

 

Ist hierfür das Consorsbank Gemeinschaftsdepot nutzbar? Kann das Depot zur genauen Zuordnung auf Namen der Erbengemeinschaft eröffnet werden oder wird das Depot zwingend auf die Namen der Erben eröffnet? Im zweiten Fall sind dann vermutlich keine Depot für Erbengemeinschaften mit mehr als zwei Erben möglich?

 

Danke für die Antworten!

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
Autorität
Beiträge: 3865
Registriert: 21.07.2017

@Onkelicke :

Mit dem Gemeinschaftsdepot wird das nicht funktionieren, weil bei diesem alle Inhaber selbständig und unabhängig voneinander zugriffs- und verfügungsberechtigt sind.

Eine Erbengemeinschaft ist als "Gesamthandsgemeinschaft" rechtlich ganz anders gestrickt.

Ob bei der Consorsbank die Eröffnung eines Erbendepots möglich ist, müsstest Du dort erfragen.

 

Übrigens:

Auch wenn es dafür keine Fristen gibt: Hauptziel einer Erbengemeinschaft ist nach dem BGB deren Auflösung durch die "Erbauseinandersetzung". Danach hat jeder Erbe "Seins" und gut ist's.

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