Hallo @hestewil,
vielen Dank für Ihre Nachfrage zur Quellensteuer und Freibetrag.
Deutsche Kapitalertragssteuer wird mit dem eingereichten Freibetrag verrechnet, auch wenn der Freibetrag erst im laufenden Jahr hinterlegt wird. Die Steuerverprobung findet dann spätestens zum nächsten Quartalsabschluss statt.
Ausländische Quellensteuer wird beim Freistellungsauftrag nicht berücksichtigt.
Lieben Gruß
CB_Susan
Community-Moderatorin