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Freistellungsauftrag versehentlich zu gering gestellt

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Mein Freistellungsauftrag war zu gering gestellt. Jetzt habe ich Aktien verkauft und es wurde mir entsprechende Abgeltungssteuer abgezogen. Wenn ich jetzt meinen Freistellungsauftrag entsprechend der noch zur Verfügung stehenden Höhe ändere, bekomme ich dann wenigstens einen Teil der Steuer zurück oder muß ich dies in der Einkommensteuererklärung machen.

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Wenn bis Jahresende keine Verluste entstehen dann nur über die Steuererklärung.

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Registriert: 30.08.2016

@houma

Wenn Du den Freistellungsauftrag jetzt noch erhöhst sollte die Steuer von der Bank erstattet werden. Zitat aus einem anderen Forum: "So, hab bei der Bank (Consors) angefragt. Die nachträgliche Abrechnung unter Berücksichtigung des Freistellungsauftrags wurde problemlos durchgeführt. Heute wurde die bereits gezahlte Abgeltungssteuer dem Konto gutgeschrieben."

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