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Freistellungsauftrag nach Verkauf

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Hallo zusammen,

 

ich habe heute Aktien verkauft, dabei einen Gewinn weit über die Freistellungsgrenze erzielt und dann gemerkt: Für 2021 keinen Freistellungsauftrag eingestellt. Das ist mir noch nie passiert.

 

Kann man das noch irgendwie nachträglich miteinander verrechnen? Den Freistellungsauftrag habe ich jetzt hinterlegt.

 

Ansonsten nächstes Jahr bei der Steuererklärung.

 

Danke und viele Grüße an die Community

Frank

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
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Hallo @materialski ,

...leider erst bei Anlage KAP im nächsten Jahr; nachträglich geht nichts mehr.......

 

LG

onra

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Hallo, @onra ,

da bin ich ausnahmsweise nicht Deiner Ahnung.

Soviel ich weiß, wird ein unterjährig bzw. nachträglich erteilter FSA bei der nächsten Steuerverprobung berücksichtigt.

Dies sollte spätestens mit der nächsten steuerrelevanten Depotbuchung, allerspätestens zum Quartalsende geschehen.

Vielleicht kann @materialski nach Ereigniseintritt ja in Form eines Seufzers der Erleichterung berichten.


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@stocksour 

Du hast recht. Freistellungsaufträge können auch  erst im Laufe des Jahres  eingerichtet  ,gekürzt , auf andere Depots verschoben werden.

Wenn anschließend Gewinne gemacht , Dividenden erzielt werden, werden diese dann mit dem neu eingerichteten Freibetrag verrechnet.

Gibt es in der Folge keine Gewinne , keine Dividendenerträge, verfallen diese Freibeträge zum Ende des Jahres.

 

Hat man keine Dividendenaktien, kann man sicherlich bis zum Jahresende einen Aktiengewinn "generieren".

Wenn man will , kann man ja am nächsten Tag oder später die Aktie wieder kaufen, vielleicht sogar günstiger.

 

Es ist nicht empfehlenswert, in der Summe höhere Freibeträge bei verschiedenen Depots einzurichten.

Das fällt bei den Banken nicht auf, aber später beim Finanzamt.


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Hallo @stocksour ,

...ja, da haben wir es wieder mit Luise und dem weiten Feld.....:).... Hab'mal was 'rumrecherchiert und auch etwas gefunden. Die Sache mit dem nachträglichen FSA geht im Laufe des Jahres wohl immer....., da hast du mit der zeitnahen Steuerverprobung ins Schwarze getroffen.

Wieder mal was aus Luises weitem Feld gelernt.....:).

https://www.kritische-anleger.de/fragen/kann-ich-einen-freistellungsauftrag-auch-rueckwirkend-eintra...

 

LG+

onra


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Hallo zusammen,

 

folgendes ist passiert:  Nachdem ich meinen Freistellungsauftrag hinterlegt habe, wurde am Folgetag die Berechnung aktualisiert und die zu viel entrichteten Steuern dem Verrechnungskonto gutgeschrieben. Schön, dass das einfach und unkompliziert von selbst passiert ist. 🙂

 

Danke euch.


Viele Grüße

Frank

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