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Freistellungsauftrag / Verlustverrechnung / Wirecard

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Hallo Community,


vor wenigen Monaten habe ich erstmals Geld in Aktien investiert. Es war Geld auf das wir kurz- und mittelfristig nicht angewiesen waren, auch haben wir auf Diversität geachtet. Insgesamt liegen 13 Titel im Depot inklusive Wirecard. Angefangen haben wir mit DAX Werten zu 2000 Euro und später dann auch ein paar aus dem MDAX und SDAX für 1000 Euro. Die Ordergebühren liegen noch bei günstigen 3,95 Euro.


Schon nach relativ kurzer Zeit lag das Depot mit 40% im Plus und dann kam Wirecard. Aktuell liegt das Depot mit 18% im Plus. Bei Wirecard habe ich leider den rechtzeitigen Ausstieg verpasst, weil ich offen gesagt viel zu lange nicht daran glauben wollte, dass so etwas mit einem DAX Konzern überhaupt passieren kann.


Ich habe die 22 Wirecard Aktien am 30.04.2020 zu 90 Euro gekauft also 1983 Euro investiert. Das ist nun natürlich weg, ich mache mir keinerlei Hoffnung auf einen Kursanstieg und an den verschiedenen Klagen werde ich mich wohl auch nicht beteiligen.


Meine Frage ist nun, wie ich zumindest steuerlich am besten aus der Nummer heraus komme? Ein Freistellungsauftrag über 1602 Euro wurde im Juni/Juli erteilt, davon sind aber schon 364 Euro verbraucht, vermutlich durch Dividenden weil ich noch gar keine Aktie verkauft habe.


Es verbleiben also noch 1238 Euro im Freistellungsauftrag mit denen ich auf Gewinne keine 25% (+SZ) Steuern zahlen würde? Das Depot liegt aktuell mit 3600 Euro im Plus und mit Wirecard habe ich 2000 Euro Verlust gemacht. Wenn ich nun ALLES verkaufen würde dann würde grob gesagt der Gewinn mit dem Verlust verrechnet? Blieben also ca. 1600 Euro Gewinn die zu versteuern wären abzüglich der noch verbleibenden 1238 Euro aus dem Freistellungsauftrag. Heißt das, dass ich dann nur noch auf 362 Euro Steuern zahlen müsste?


Mir kommt es jetzt nicht exakt auf den Euro an sondern nur ob das so wie ich es oben beschrieben habe einigermaßen richtig ist?


Also 3600 - 2000 = 1600 - 1238 = 362 zu versteuern


Oder werden sogar die bereits verbrauchten 364 Euro aus dem Freistellungsauftrag mit dem Wirecard Verlust rückverrechnet?


Vielen herzlichen Dank.

16 Antworten 16

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Hallo @Mitosa ,

...was heißt, verfallen die gezahlten Steuern? Du hast Erträge erzielt und dafür bezahlst du abzüglich Sparer-FB deine Abgeltungssteuer+Soli+KiSt und du hättest für dieses Jahr Ruhe.

Im nächsten Jahr das gleiche Spiel.

Dein Beispiel: 2500 € positiver Aktienertrag - 801 € Sparer-FB = 1699 € Aktienerträge für 2020. Verkaufst du nun aktiv Verlustaktien mit einem Verlust von insgesmt 1699 €, dann wäre dein Aktien-Ertrag für 2020 Null €.

Da du vorher bereits für 1699 € Erträge abgeltungssteuermäßig zur Kasse gebeten wurdest (+Soli+KiSt) wird dir deine Depotbank durch eine nachträgliche Steuerverprobung die bereits gezahlen Abgeltungssteuer + Soli + KiSt deinem Verrechnungskonto zeitnah gutschreiben. Dein Aktien-Verlusttopf wäre Null, da 1699-1699 = 0.

Nur so würdest du die bereits gezahlten Beträge komplett wieder zurückerhalten, hättest aber nichts gewonnen und nichts verloren.

Also würde ich mal überlegen, ob man die Werte 'rausschmeißt, von denen du nicht mehr überzeugt bist, um wenigstens etwas Steuergeld wieder zurückzuerhalten.

Momentan hast du ja nur Buchverluste auf dem Papier; erst durch die aktive Realisierung des Verlusts wird gegengerechnet.

Bist du der Meinung alles an Verlusten müßte dieses Jahr weg und du sähest auch kaum Chancen mit diesen Teilen auf einen grünen Zweig zu kommen, dann könntest du diese Verluste realisieren und mit positiven Erträgen entsprechend gegenrechnen wie ich weiter oben schon geschrieben habe....

Liebe Grüße

onra

 

 


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Hallo, @onra ,

auf meine beiden Likes noch ein extra "Chapeau" auf die Praxisnähe Deiner beiden Beiträge hinsichtlich "Steuer-Steuerung" ... um das böse hier nicht zutreffende Wort "-Gestaltung" zu vemeiden.

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Danke für die Info, ich glaub jetzt hab ich es verstanden

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Hallo @stocksour ,

...thanks a lot for the flowers.....;), die man ggfs. auch noch steuerlich irgendwie und irgendwo

in Abzug bringen können sollte.....

 

Liebe Grüße + Anlage KAP-mäßige gute positive Einträge für 2020 und ff.

onra

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Als Ersteller des Themas möchte ich gern noch einmal darauf zurück kommen.

 

Zunächst vielen Dank für die wirklich tolle Hilfe.

 

Ich werde nun meine 22 Wirecard Aktien mit hohem Verlust verkaufen. Dem gegenüber werde ich andere Aktien mit denen ich Gewinn gemacht habe verkaufen um am Ende grob mit +/- 0 Euro Steuern rauszugehen. Dazu habe ich zwei Fragen:

 

Frage 1: Da ich zum ersten mal überhaupt verkaufe meine Frage ob es mit dem Verkauf getan ist oder ob ich noch irgendwas beachten muss? Muss ich in der nächsten Steuererklärung noch irgendwas angeben oder ist das mit der Abgeltungssteuer erledigt?

 

Frage 2: Wenn ich dieses Jahr die Wirecard Aktien verkaufen würde und keine anderen Aktien mit Gewinn verkaufen würde dann würden die Wirecard Verluste mit ins nächste Jahr ziehen? Ich könnte dann also auch nächstes Jahr Aktien mit Gewinn verkaufen so dass diese Gewinne mit den Wirecard Verlusten verrechnet werden würden? Ich dürfte dann nur dieses Jahr keine Verlustbescheinigung einfordern. Ist das in etwa so?

 

Danke euch wie verrückt.

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
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Zu 1. Wenn du keine Anlage KAP bei der Steuererklärung ausfüllst, musst du es auch nach einem Verkauf nicht tun. Es ist aber eventuell sinnvoll mit der Beantragung der "Günstigerprüfung", falls dein persönlicher Steuersatz unter den 25 Prozent der automatisch abgeführten Abgeltungssteuer liegt.

 

Zu 2.So ist es. Wenn du keine Verlustbescheinigung anforderst, werden die Verluste ins Folgejahr übertragen.


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Hallo, @Fragensteller76 ,

wenn Du zufällig in den letzten Jahren scheinbar steuerfreie Dividenden (von Unternehmen wie DTE, DPW etc.) kassiert hast, könntest Du den durch den WDI-Verkauf entstehenden Verlustvortrag auch dafür nützen, diese Aktien durch "steuertaktisches" Kaufen/Verkaufen einstandspreismäßig wieder auf ein "verträgliches" Niveau zu heben.

 

Vertiefen will ich das hier nicht ...

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