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Freistellungsauftrag / Verlustverrechnung / Wirecard

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Hallo Community,


vor wenigen Monaten habe ich erstmals Geld in Aktien investiert. Es war Geld auf das wir kurz- und mittelfristig nicht angewiesen waren, auch haben wir auf Diversität geachtet. Insgesamt liegen 13 Titel im Depot inklusive Wirecard. Angefangen haben wir mit DAX Werten zu 2000 Euro und später dann auch ein paar aus dem MDAX und SDAX für 1000 Euro. Die Ordergebühren liegen noch bei günstigen 3,95 Euro.


Schon nach relativ kurzer Zeit lag das Depot mit 40% im Plus und dann kam Wirecard. Aktuell liegt das Depot mit 18% im Plus. Bei Wirecard habe ich leider den rechtzeitigen Ausstieg verpasst, weil ich offen gesagt viel zu lange nicht daran glauben wollte, dass so etwas mit einem DAX Konzern überhaupt passieren kann.


Ich habe die 22 Wirecard Aktien am 30.04.2020 zu 90 Euro gekauft also 1983 Euro investiert. Das ist nun natürlich weg, ich mache mir keinerlei Hoffnung auf einen Kursanstieg und an den verschiedenen Klagen werde ich mich wohl auch nicht beteiligen.


Meine Frage ist nun, wie ich zumindest steuerlich am besten aus der Nummer heraus komme? Ein Freistellungsauftrag über 1602 Euro wurde im Juni/Juli erteilt, davon sind aber schon 364 Euro verbraucht, vermutlich durch Dividenden weil ich noch gar keine Aktie verkauft habe.


Es verbleiben also noch 1238 Euro im Freistellungsauftrag mit denen ich auf Gewinne keine 25% (+SZ) Steuern zahlen würde? Das Depot liegt aktuell mit 3600 Euro im Plus und mit Wirecard habe ich 2000 Euro Verlust gemacht. Wenn ich nun ALLES verkaufen würde dann würde grob gesagt der Gewinn mit dem Verlust verrechnet? Blieben also ca. 1600 Euro Gewinn die zu versteuern wären abzüglich der noch verbleibenden 1238 Euro aus dem Freistellungsauftrag. Heißt das, dass ich dann nur noch auf 362 Euro Steuern zahlen müsste?


Mir kommt es jetzt nicht exakt auf den Euro an sondern nur ob das so wie ich es oben beschrieben habe einigermaßen richtig ist?


Also 3600 - 2000 = 1600 - 1238 = 362 zu versteuern


Oder werden sogar die bereits verbrauchten 364 Euro aus dem Freistellungsauftrag mit dem Wirecard Verlust rückverrechnet?


Vielen herzlichen Dank.

16 Antworten 16

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Also 3600 - 2000 = 1600 - 1238 = 362 zu versteuern

 

Hallo, @Fragensteller76 , der Rechenweg ist soweit korrekt, bezogen auf Deine wohltuend ausführliche Darstellung.

 

Zu berücksichtigen ist, dass Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden dürfen; der bereits in Höhe von 364.- in Anspruch genommene FSA würde deshalb nicht rückverrechnet, weil die Inanspruchnahme aus Erträgen (=> alle Erträge, die NICHT aus Aktienhandel stammen) des Allgemeinen VVT resultierte. 

 

Noch eine Anmerkung, weil man ja "gute" Aktien nicht unbedingt verkauft:

Realisierst Du den WDI-Verlust, entsteht im Aktien-VVT ein Verlustvortrag in Höhe von 1.600.-, den Du mit zukünftigen positiven Trades - auch portionsweise - steuerfrei "abarbeiten" kannst.


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Hallo @Fragensteller76   Ich habe dir ein Like vergeben, weil der Post verständlich geschrieben ist. Das ist sehr oft nicht der Fall. Da @stocksour  dir geantwortet hat, gehe ich nicht weiter darauf ein.


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stocksour schrieb

 

Noch eine Anmerkung, weil man ja "gute" Aktien nicht unbedingt verkauft:

Realisierst Du den WDI-Verlust, entsteht im Aktien-VVT ein Verlustvortrag in Höhe von 1.600.-, den Du mit zukünftigen positiven Trades - auch portionsweise - steuerfrei "abarbeiten" kannst.

 

wird der Verlustvortrag automatisch ins nächste Jahr übertragen?

 

gruß

 

Mitosa

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Ja,

es sei denn, Du beantragst bis zum 15.12. des jeweiligen Fiskaljahrs versehentlich oder absichtlich eine Verlustbescheinigung. Damit würde Dir der aufgelaufene Verlust bescheinigt und Du könntest Deine Verluste nur noch via Steuererklärung geltend machen.

 


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Hallo @Mitosa ,

....ja, wenn du dieses Jahr nicht positiv aktienkursgewinnmäßig nicht verrechnen kannst und am Jahresende immer noch Miese im Topf sein sollten, dann wird dieser Verlustbetrag automatisch ins nächste Jahr fortgeschrieben und im übernächsten usw....., bis du endlich mal den Verlust mit Aktienkursgewinnen komplett verrechnen kannst.

Solltest du einen Antrag auf Verlustbescheinigung zum Jahresende stellen wollen, dann macht dies eigentlich nur Sinn, wenn du mit positiven Aktienerträgen einer anderen Depotbank verrechnen könntest. Dies würde dann bei deiner nächsten Steuerklärung mit der Anlage KAP wirksam werden.

Der Sparerfreibetrag wird erst danach angeknabbert werden.

 

Liebe Grüße

onra

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Hallo @stocksour ,

...einsam, aber schneller........;)

Grüße

onra


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stocksour, onra

 

Danke für die Info.

 

Habe noch eine Frage.

 

Wenn der Verlustrechnungstopf positiv ist, also gewinne mit Aktien und keine Aktien mit Verlust verkauft werden, wird der dann auch ins nächste Jahr übertragen.

 

Als Beispiel, ich habe dieser Jahr schon 2500Euro Steuern auf Aktiengewinne bezahlt, werden die dann bei Nichtverechnung bei Verkauf von Aktien bei denen ich Verluste gemacht habe auch ins neue jahr übertragen? Oder fange ich 2021 wieder mit 0  an.

 

Oder kann ich die gezahlten Steuern nur in diesem Jahr zum Verrechnen von Aktienverlusten verwenden??

 

Hoffe ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt.

 

Wollte das schon am Dienstag schreiben, wurde aber ausgeloggt ....

 

Gruß

 

Michael

 

 

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
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Hallo @Mitosa ,

...der Aktien-Verlusttopf heißt Verlusttopf, weil dort die verlustigen Aktienerträge abgelegt werden. Solange du keine Veluste durch Aktienverkauf generierst, bleibt der Topf leer.

Deine diesjährigen Gewinne werden abgeltungsversteuert (bei Sparer-FB > 801€).

Um zu deinem Beispiel zu kommen:

2500 € positive Aktienerträge:  auf 2500 € - 801€ = 1699 € werden Abgeltungssteuer + Soli+KiSt gezahlt. Dein Aktien-Verlusttopf ist 0.

Passiert in diesem Jahr nichts weiter, dann hast du deine Aktienerträge für 2020 versteuert.

Im nächsten Jahr dann neues Spiel, neues Glück.

Solltest du in 2020 z.B. zeitlich nach deinen positiven Aktien-Erträgen noch Aktienverluste durch aktiven Verkauf machen, sagen wir 1500€..., dann findet seitens der Depotbank relativ zeitnah eine neue Steuerverprobung statt, bei der dir die zu viel gezahlte Abgeltungssteuer+Soli+KiSt auf deinem Verrechnungskonto wieder gutgeschrieben wird.

Du hättest dann real versteuert: 1699 € - 1500 € = 199 €.

Solltest du z.B. in 2020 mehr Aktienverluste machen als Aktiengewinne, sagen wir 3500 € Verluste durch aktiven Verkauf, dann wäre es so:

2500 € positiver Aktienertrag - 3500 € negativer Aktienertrag = -1000 € Verlustertrag.

Diese 1000 € Verlustertrag bei Aktien wird nun in den Aktien-Verlusttopf gestellt.

Machst du danach positive Aktienerträge, dann wird zunächst der Verlusttopf gegengerechnet und danach wird der Sparer-FB verbraucht.....

Bliebe das z.B. so, bis zum Jahresende, dann wird der Aktien-Verlusttopf fortgeschrieben und ins nächste Jahr übertragen; das gleiche gilt für den zweiten Verlusttopf der allg. Erträge.

In diesem Zusammenhang gibt es noch die Möglichkeit einer Verlustbescheinigung, die man sich bis zum 15.12. eines Jahres von der Depotbank ausstellen lassen könnte. Dies würde aber nur dann sinnvoll sein, wenn noch eine andere Depotbank am Start wäre, bei der du positive Aktienerträge gegenrechnen könntest; dies wäre dann bei der Steuererklärung in der Anlage KAP zu bewerstelligen. In diesem Fall würden dann alle Töpfe auf 0 gestellt.

Machst du nichts, dann werden beide Verlusttöpfe von Jahr zu Jahr weitergeführt, so dass du zukünftige positive Erträge erst damit verrechnen kannst, ehe der Sparer-FB angetastet werden würde.

Ist jetzt zwar ne' Menge Text geworden, aber ich gehe einmal davon aus, dass sie Spielerei mit den Töpfen für dich etwas klarer geworden ist....:).

 

Liebe Grüße

onra

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Danke dir für die ausführliche Erklärung.

 

Also wenn ich 2020 keine Aktien mit verlust verkaufe verfallen die Gezahlten Steuern?

 

Dann macht es Sinn Verlustaktien( zumindest Höhe gezahlter Steuern) dieses Jahr zu verkaufen um zumindest die Steuer zurück zubekommem?

 

Gruß

 

Michael

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