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Folge vom Verkauf von Aktien: Kapitalsteuer und Angabe in der Steuererklärung ?

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Gelegentlicher Autor
  • Community Junior
Beiträge: 6
Registriert: 11.01.2020

Hallo Leute des gepflegten Online-Banking,

 

ich habe eine Frage zum Thema Kapitalsteuer. Ich habe vor einem Jahr Aktien gekauft und möchte diese nun wieder verkaufen, fällt in diesem Fall die Kapitalsteuer von 25% an? Ich habe einen Freistellungsauftrag für mein Konto eingerichtet. Oder werden die 25% erstmal abgezogen und ich muss sie durch meine Steuererklärung wieder reinholen?

Und wie und wo gebe ich den Verkauf in der Steuerklärung an?


Danke für jede Hilfe!

 

Grüße gehen raus

Mo

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
Autorität
Beiträge: 1831
Registriert: 31.10.2016

Ja, Kapitalertragssteuer fällt an. Bis zur verfügbaren Höhe des Betrags deines Freistellungsauftrags wird sie damit verrechnet. Für die Steuererklärung bekommst du nächstes Jahr (meist Ende März/Anfang April) eine Steuerbescheinigung der Consorsbank.


Autorität
Beiträge: 3735
Registriert: 21.07.2017

@Momo202 :

Zur von @Hawkwind bereits erwähnten Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) gesellt sich noch der Solidaritätszuschlag und ggfs. die Kirchensteuer, sofern Deine Gewinne Deinen Freistellungsauftrag überschreiten.

 

Ob es sinnvoll ist, Deiner Steuererklärung eine Anlage KAP beizufügen, kannst Du hier checken.

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