abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Erbfall, löst die Bank den Fond zwangsläufig auf?

Link zum Beitrag wurde kopiert.

Aufsteiger
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Beobachter
Beiträge: 3
Registriert: 06.12.2016

Hallo,

 

ich habe eine Frage, da ich einfach keine Lösung finde.

 

Wir befinden uns im Erbfall und der Erblasser hat(te) ein Depot mit verschiedenen Fonds. Das Depot läuft auf ein Gemeinschaftskonto mit der Ehefrau. Nun erben die Frau und zwei Kinder, kein Testament vorhanden. Wir Kinder verzichten auf den Anteil und das Depot soll auf ein neu eingerichtetes Depot weiterlaufen (Consors sagt, dass man das alte Depot nicht umschreiben kann auf ein alleiniges Konto). Soweit, so gut. Nun habe ich jedoch von der Bank erfahren, dass die Fonds definitiv beim Übergang verkauft werden. Stimmt das? Und wenn ja, hängt es damit zusammen, dass wir Kinder als Erben auf dem Erbschein stehen? Können wir als Kinder einfach gegenüber der Bank per Brief bestätigen, dass wir auf den Anteil verzichten und alles auf die Frau übertragen werden soll?

 

Kann man das irgendwie umgehen? Ich sehe keine Notwendigkeit für die Auflösung des Depots. 

 

Danke für eine etwaige Hilfe. Grüße, Daniel.

0 Likes
1 Antwort 1

Community Manager
Beiträge: 1768
Registriert: 13.01.2014

Hallo @DanielDaniel,

 

herzlich willkommen in unserer Community!

 

Wir bedauern Ihren Verlust und möchten gerne versuchen das Thema etwas mehr für Sie zu beleuchten:

 

Grundsätzlich ist es bei Gemeinschaftskonten so, dass die Abwicklung des Nachlasses über den Mitinhaber der Kontoverbindung erfolgt. Der überlebende Kontoinhaber kann Weisung zum Guthaben, zu Wertpapieren und zur Kontoauflösung geben, solange kein Widerspruch der legitimierten Erben vorliegt.

Ein Nachlasskonto kann nicht weitergeführt oder auf eine Person umgeschrieben werden, das ist korrekt. Der Mitinhaber kann ein Einzelkonto eröffnen und die Guthaben und Wertpapiere vom Gemeinschaftskonto auf das Einzelkonto übertragen. Ein genereller Verkauf von Wertpapieren oder Fonds findet nicht statt, weder in der Nachlassabwicklung noch bei der eigentlichen Kontolöschung. Hier ist immer die Weisung des Mitinhabers oder des Erben ausschlaggebend. Dieser kann vorgeben, was mit den Wertpapieren geschieht.

Einzig bei Bruchstücken, bspw. aus Fondssparplänen, findet ein Verkauf der Anteile statt, da bei einem Übertrag meistens nur ganze Stücke übertragen werden können.

 

Ich hoffe, das hilft Ihnen insoweit weiter.

Sollten Sie weitere, konkrete Fragen dazu haben, würden wir Sie bitten, sich direkt an Ihr persönliches Betreuungsteam zu wenden. Als Community Moderatoren haben wir leider keinen Zugriff auf die Kontodaten. Die Kollegen sehen sich das aber gerne gemeinsam mit Ihnen an.

 

Viele Grüße aus Nürnberg,

Sonja

Community Moderator

Antworten