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Einstandswert SIEMENS Energy

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Mit welchem Einstandswert müssen die abgespaltenen SIEMENS Energy-Aktien eingetragen werden? 
Der gleiche Einstandswert wie die bisherigen SIEMENS-Aktien kann ja wohl nicht richtig sein. So ist es aber z.Z. bei mir im Depot eingetragen.

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@stocksour 

Natürlich ist das steuerlich relevant.

Mit dieser Formel macht der SPD-Olaf einen tollen Schnitt (fast schon Esken-Steuertheorie).

 

Wer nun seine Siemens Aktien verkaufen muss, da entsteht dann ein toller Gewinn, ohne Grund.

Und wer bei S-Energy sofort aussteigt, sofern er Siemens Altbestand hatte, der kann mit dem Verlust nichts anfangen.

 

Ich meine, bei einer Abspaltung von Vermögenswerten in eine neue Aktie müssten die Nettovermögenswerte (IFRS) des Siemens Konzerns herangezogen werden, wieviel davon geht in die neue AG, wie hoch ist der Rest in der Siemens AG.

Das wäre dann die wertmässige Relation der Abspaltung, für alle Aktien die nicht bei Siemens verbleiben. Dort sieht die Chose aber ganz anders aus. 

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Guten Tag,

 

könnten Sie dies anhand meines Falles nochmals erläutern?

 

100 Siemens Aktien im Depot. Seitheriger Einstandswert 59,52€. Nach dem Spin Off nun zusätzlich 50 Aktien Siemens Energy im Depot. Soweit alles klar.

 

Aber nun Einstandswerte bei Siemens AG und Siemens Energy gleich bei 39,68€. D.h. mehr Gewinn bei Siemens und Verlust bei Siemens Energy. Aber nicht wirklich plausibel aus meiner Sicht.

 

Bei der Abspaltung von Uniper (von EON) wurde damals der erste Börsenkurs als Einstandswert eingetragen. Damals allerdings noch DAB- Bank.

 

Gruß HZimbo

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Hallo, @HZimbo ,

endlich kommt mal jemand mit Echt-Zahlen rüber; ich bin ja nicht involviert und kann deshalb den Reality-Check nicht anhand eigener Daten machen.

 

Anschaffungskosten alt: 2 Siemens-Aktien

2 X 59,52€ = 119,04

Anschaffungskosten neu: 2 Siemens-Aktien + 1 Siemens Energy = 3 Aktien

119,04€ : 3 = 39,68

 

Das entspricht exakt meinem fiktiven Rechenbeispiel weiter oben.

 

Ob plausibel oder nicht:

Der Aufteilungsmodus wurde von Siemens im "Gemeinsamen Spaltungsbericht" mit 2:1 festgelegt. Basta.

 

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Hallo @stocksour ,

vielen Dank für die Erläuterung bezüglich Spaltungsbericht und den Reality- Check! 

 

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Na ja,

die Konkurrenz hat das anders gemacht. Eher so wie ich rechne:

 

https://www.wallstreet-online.de/diskussion/1331521-1-10/siemens-energy-aktie-gruen-genug#beitrag_65...

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Hat hier ein Mit-Forist oder auch der Moderator-Banker eunen guten Kontakt zum Investor-Relations-Boss der Siemens AG?

 

Den bitte ich mal nach zu fragen, zu welchem Kurs die Siemens AG nun das Siemens Energy Aktienpaket in der eigenen Bilanz unter den Finanzanlagen eingebucht hat. Das muss doch zu einem Anschaffungspreis, auch fiktiven, erfolgen.

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Hallo @DerBietigheimer ,

eben das hat mich auch irritiert, da ich noch die Abspaltung von Uniper von EON im Blick hatte. Damals wurde (noch DAB- Bank) die Uniper Aktie mit Anschaffungskurs 10,72 € eingebucht. Dies entsprach dem ersten Börsenkurs. Allerdings weiß ich nicht ob es damals einen Spaltungsbericht gab. Aber ich gehe davon aus, dass dies ebenfalls der Fall war. Aber es ist schon verwirrend, wenn selbst Banken unterschiedliche Interpretationen haben.

 

Gruß aus Leonberg nach Bietigheim

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Hallo @stocksour ,

nochmal eine kurze Frage zur steuerlichen Komponente. Ich habe 78 Siemens Aktien vor dem 01.01.2009 erworben. Bedeutet dies dann, dass 39 Siemens Energy Aktien ebenfalls steuerfrei veräußert werden könnten?

 

Gruß HZimbo

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Hallo, @HZimbo ,

nach den Ausführungen im Spaltungsbericht, S. 152, deren Anfang ich hier schon mal als Appetizer einkopiert hatte:

JA. Das Anschaffungsdatum der ursprünglichen Siemens-Aktien bleibt auch für die daraus generierten Siemens Energy-Aktien maßgeblich.

 

Soweit die Siemens-Aktien vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden und somit
zwischenzeitlich wegen des Ablaufs der früher geltenden sogenannten "Spekulationsfrist"
steuerfrei veräußert werden könnten, sollte diese Eigenschaft unter Zugrundelegung eines
Schreibens des BMF vom 18. Januar 2016 (Tz. 100) auf die bei der Abspaltung
gewährten Siemens Energy-Aktien übergehen; unter Zugrundelegung dieses Schreibens
(Tz. 100a) sollte auch ein anlässlich des Anteilstausches für vor dem 1. Januar 2009
erworbene Aktien gezahlter Spitzenausgleich nicht gemäß § 20 Abs. 4a Satz 2 EStG als
steuerpflichtige Dividende qualifizieren, wenn die Anteile wegen Ablaufs der einjährigen
Haltefrist bereits steuerentstrickt waren. Nach Einschätzung der Vorstände der
Siemens AG und der Siemens Energy AG gilt dieses Schreiben auch für den hier
einschlägigen § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG, der den Anwendungsbereich des § 20 Abs. 4a
Satz 1 EStG auf Abspaltungen erweitert (vergleiche auch Tz. 115 des BMF-Schreibens
vom 18. Januar 2016, BStBl. I 2016, 85).

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... zu welchem Kurs die Siemens AG nun das Siemens Energy Aktienpaket in der eigenen Bilanz unter den Finanzanlagen eingebucht hat ...

@DerBietigheimer :

Das spielt doch für die Fragestellung hier keine Rolle, weil Siemens Energy in der Bilanz von Siemens Betriebsvermögen und kein Privatvermögen ist.

 

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