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Die Tücken eines unlimitierten Kaufs

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
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Hallo,

 

was passiert, wenn man eine Order ohne Limit aufgibt und die Deckung (bzw. der verfügbare Betrag) auf dem Verrechnungskonto nach ein paar Teilausführungen nicht mehr ausreicht um weitere Stücke zu kaufen? Zum Zeitpunkt der Orderaufgabe reichte das Kapital auf dem Verrechnungskonto aus, aber durch die (vielen) Teilausführungen steigt der Kurs schnell an und dann reicht das Kapital definitiv nicht mehr. Wird dann die Ausführung abgelehnt, da das verfügbare Kapital nicht mehr ausreicht, oder wird die Order komplett ausgeführt und man hat plötzlich mehrere100 T€ Schulden da die kompletten Stücke gekauft wurden?

 

 

Grüße

immermalanders

 

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
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Eine interessanter Aspekt dabei wäre auch, ob bzw. ab wann der "Verfügbare Betrag" die Notbremse zieht, sprich:

Gibt es einen eingebauten Sicherungs-Automatismus?

Bei kleineren Depots mit wenig einzurechnenden Zusatzmitteln kann der verfügbare Betrag - je nach Bewertung des georderten Wertpapiers und Zahl der Teilausführungen - ziemlich schnell überstrapaziert sein.

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
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@stocksour 

Ich habe beim Kundenservice nachgefragt, aber bisher noch keine abschließende Antwort erhalten. Offen ist die Frage, ob der Verfügbare Betrag nach jeder Teilausführung geprüft wird bzw. werden kann und dann entsprechend die Order gestrichen wird, oder ob die Prüfung nur vor Aufgabe der Order erfolgt und die Order komplett ausgeführt wird.

 


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Interessante Frage, bitte die Antwort teilen - Danke! 🙂 

 

Erinnert mich an einen Artikel den ich vor paar Tagen gelesen habe 😉 

https://www.focus.de/finanzen/boerse/aktien/systemfehler-junge-mutter-kauft-aktien-und-hat-ploetzlic... 

 

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
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@xoxo 

Der Link zum Focus-Artikel funktioniert nicht, aber dieser Sachverhalt war der Grund für meine Frage. 😉

 

Sobald ich weitere Informationen bekomme, werde ich sie hier posten.

 


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Laut der Antwort von Consors, erfolgt nach einer Teilausführung keine automatische Liquiditätsprüfung, d.h. die Order bleibt am Markt und wird nicht gestrichen.

 

Etwas ernüchternd, aber ich denke das wird überall so sein.

 


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Die BaFin hat heute eine Meldung zu diesem Thema veröffentlicht:

22.04.2021 | Thema Verbraucherschutz
Orderlimits: Schutz vor hohen Risiken
Um böse Überraschungen beim Wertpapierkauf zu vermeiden, sollten Anlegerinnen und Anleger vor der Auftragserteilung festlegen, bis zu welchem Höchstbetrag sie bereit sind, einen Kaufauftrag ausführen zu lassen.

 

Mal abwarten, wie das entsprechend bei den Banken und Brokern umgesetzt wird.

 


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Zunächst stelle ich mir unter einem klaren Statement zum Sachverhalt etwas anderes vor als diese lapidare Verbraucherschutz-Meldung der BaFin, auch wenn das Thema im dort verlinkten Beitrag aus 2018 recht ordentlich herausgearbeitet ist.

 

Dazu stellt sich auch die Frage, ob und inwieweit der Verbraucherschutz auch den Schutz vor sich selbst gewährleisten muss.

Wer die eigenen Wertpapier-Erfahrungen in die Risikoklasse 5 einstuft oder gar die Zulassung zum Handel in Finanztermingeschäften beantragt, sollte selbst sehr genau wissen, welche Risiken er/sie eingeht.

 

Wie auch immer:

Ein Fall wie dieser, in dem quasi über Nacht auf der einen Seite eine Kundin hochverschuldet da steht, weil sämtliche Sicherungssysteme "irgendwie" ausgehebelt wurden, auf der anderen Seite eine Bank ohne jegliche Prüfung einen Kredit im mittleren 6-stelligen Bereich gewährt und damit mit Sicherheit gegen die eigenen Kreditvergaberichtlinien verstoßen hat, darf nicht passieren.

 

Es hätte ja auch gut gehen können ...

Wenn der Auftrag der Kundin zu USD 5.- ausgeführt worden wäre und sie beim binnen 2(!) Tagen erreichten Hoch von ca. USD 150.- verkauft hätte, wären statt Tränen der Enttäuschung Freudentränen geflossen, die keinerlei Anlass zur Berichterstattung geboten hätten.


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@stocksour 

[...] Wenn der Auftrag der Kundin zu USD 5.- ausgeführt worden wäre und sie beim binnen 2(!) Tagen erreichten Hoch von ca. USD 150.- verkauft hätte, wären statt Tränen der Enttäuschung Freudentränen geflossen, die keinerlei Anlass zur Berichterstattung geboten hätten. [...]

Man hätte eventuell im Nachgang davon gelesen, wenn die SEC Ermittlungen wegen vermutetem Insiderhanden durchführt.

 


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Das sollte man meinen.

Ich habe mir eben den 6-Monats-Chart von Greenwich Lifesciences nochmals angeschaut:

Bis zum 08.12.20 gingen an der Nasdaq täglich "bescheidene" ca. 20 K Aktien zu ca. 5 $ über den Tresen.

Am 09.12.20 explodierte das Teil intraday auf 158 $ (+3.000%!!!) bei ca. 20.000 K umgesetzten Aktien.

Gezündet wurde das Feuerwerk durch die Präsentation positiver klinischer Daten anlässlich eines Brustkrebs-Symposiums.

Näheres dazu kann bei Interesse hier nachgelesen werden.

 

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